Also, was es alles gibt...
http://nachrichten.t-online.de/c/16/18/21/96/16182196.html
Der alte Sack hat es aber gut, mit 60 sind die zwei Jahre auf Bewährung doch sowas von egal.
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Die Rede hier ist ja nicht von 1x vergewaltigt werden, sondern "sich ausnutzen" (man beachte die Anführungszeichen) lassen. Somit hat das in meinen Augen nichts von einem Gewaltverbrechen. Gewaltverbrechen schliesse ich in meiner Aussage aus und will sie nicht beschönigen!