Also, was es alles gibt...
http://nachrichten.t-online.de/c/16/18/21/96/16182196.html
Der alte Sack hat es aber gut, mit 60 sind die zwei Jahre auf Bewährung doch sowas von egal.
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Weiß wer, welchen Straftatbestand man dem 60jährigen zur Last gelegt hat? Laut Artikel war der ja nicht gewalttätig, und dass er mit Bier statt mit Euronen für Liebesdienste zahlt, kann ja wohl kaum eine 2jährige Strafe nach sich ziehen.
Gruß, Gerhard