Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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Ab einem Bestellwert von 40 € dürfen dir die Kosten für das zurücksenden nicht in Rechnung gestellt werden
ebenfalls müssen die Versandkosten für den Transport zum Kunden erstattet werden
(vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33)
Dabei ist es dem Deutschen Gericht eigentlich ziemlich egal was in deren AGB´s steht
Hab das gerade selber erst mit einem Ebay Laden durchgezogen, der mir zwei mal ein defektes Siemens Handy zugesandt hat
Zu der Franz. Bedienunsganleitung kann ich Dir nur mal raten nach "Sachmangel" "wesentlichen Mangel " in Verbindung mit "OLG"zu Googeln.
Etwas Mühe mußt du Dir dann doch schon machen ;-)
Aber, wer mir so kommen würde, dem würde ich auch alles zurücksenden
Geiz ist eben doch nicht Geil, oder ?!
Gruß
Ach ja;
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ich habe für den Fragesteller kostenlos gegoogelt ;-)
