Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Was wäre der Preis der deutschen Kamera-Version? ;-)
Ich meine du hast Recht, was das mitliefern von Anleitungen angeht, ich weiss aber nicht, was die Rechtsprechung dazu aktuell sagt (offensichtlich wenig, da sich eine ganze Reihe von Händlern auf Re-Iimporte von Kameras und anderer elektronischer Geräte spezialisiert haben, die dann günstiger angeboten werden, als die für Deutschland produzierten Varianten).
Von PC-Bauteilen und Zubehör kennt man ja das berühmte deutsche "Faltblatt" als Anleitung ("Stecke Karte in Buchse ohne Gewalt, sonst Gefahr von grossräumige Zerstörung der Mutterkommode!").
Ich dachte bei den grossen Kameraversendern würde das immer gleich in der Beschreibung erwähnt, wenn eine französische oder englische Anleitung beiliegt, verbunden mit einem Hinwies, wo man die deutsche Anleitung online herunterladen kann.
Bei meinen letzten Fuji-Kameras war ich rechtzeitig auf solche Re-Importe aufmerksam geworden und habe dann auf deutsche Modelle geachtet (vor allem wegen der dann 2 Jahre Garantie von Fuji).
Servus Jüki (nach deinem Bau des "brühmten" Kabels mit dem Relais war ich geplättet....),
du stellst bestimmt auf diese etwas ältere Urteil ab - http://www.jurpc.de/rechtspr/19990209.htm - damals ging es um Schachprogramme, aber ich denke, ich kann die Analogie hier herstellen.
Aussage ist wohl "du kannst bei einem in Deutschland vertriebenem Produkt erwarten, dass ein deutsches Handbuch / Beschreibung dabeiliegt, einfordern kannst du es aber nicht".
BG,
Bergi2002
PS Wo hast du denn bestellt - Importeur, Amazon, Yagma.de....? Reine Frage aus Interesse....
PS Wo hast du denn bestellt - Importeur, Amazon, Yagma.de....? Reine Frage aus Interesse....
Ich habe absichtlich noch keinen Namen des Händlers genannt. Erst warte ich auf eine Antwort auf meine neuerliche Mail, die ich sendete:
Denn ich bin einigermaßen grimmig, hab ich mich doch auf die Kamera gefreut:
"Sehr geehrte Frau ***** ***** -
Das ist sehr schade und ich scheine mich geirrt zu haben, wenn Händler um jeden zahlenden Kunden ringen.
Ein solcher Händler würde zumindest nach einer Lösung suchen, um einen zahlenden Neukunden zu behalten und zufrieden zu stellen.
>>in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache In Deutschland ist es durchaus üblich, das kompliziertere Geräte, deren Handhabung sich nicht auf dem ersten Blick selbst offen legt, auch für den Normal- Bürger lesbare Anleitungen beigelegt werden.
Ich bin als Dipl.-Ing Elektronik mit langjähriger Berufserfahrung an leitender Stelle in einem Großbetrieb durchaus in der Lage, dies einschätzen zu können.
Und ich weiß ebenfalls, das es gesetzlich geregelt ist,
- das Deutsche Anleitungen bei in Deutschland verkauften Geräten beizuliegen haben
und das
- Waren über einem genau definierten Wert innerhalb von 14 Tagen zu Lasten des Händlers zurück gegeben werden können.
Und zwar ohne Begründung.
In diesem Falle gibt es sogar eine klare Begründung - es wurde ih Ihrem Angebot nicht erwähnt, das die Kenntnis der französischen Sprache Voraussetzung ist!
Ich bedauere es aufrichtig, das mein ehrlicher Versuch, eine Ware zu erwerben - und der weitere, durchaus freundliche Versuch, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, sich mit Ihrer unfreundlichen Antwort derart ausweitet.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme, bevor ich dieses Thema, welches sich anscheinend zum Problem ausweitet, in einigen Internetforen zur Diskussion stelle.
Mit freundlichen Grüßen - in der Hoffnung auf eine freundliche und sachliche Stellungnahme
Jürgen Kirsten
Übrigens - nur als Hinweis, wenn Sie mit Publikum korrespondieren:
>>generel >>angenohmen"
Mit Sicherheit handelt es sich bei dieser Kamera um einen Grauimport!! Dort liegen nie deutsche Betriebsanleitungen bei, sondern es wird auf die Herstellerseite verwiesen!
Das gleiche Spiel wird z.B. mit Topfield-Receivern gemacht.
Zum Teil stimmt sogar die Firmware auf den Geräten nicht und sind für Europa gar nicht zugelassen.
Ich empfehle dringend die Kamera zurückzuschicken und über einen zertifizierten Händler zu kaufen.....
Bei solchen Verkäufern immer anfragen, ob sie zertifizierte Händler sind. Wenn er sich drückt und windet, weiß jeder Bescheid..Grauimport
Danke, Shrek3 - das ist die richtige Anleitung.
Aber siehe weiter unten...
Wenn eine Firma, die doch wohl Kunden benötigt, nicht einmal in der Lage ist, ihren Kunden (von deren Geld sie schließlich lebt) einen solchen Link zu schicken, dann liegt da wohl etwas sehr im Argen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Geschäftsleitung solche Praktiken billigt.
Oder ich habe ganz einfach keine Ahnung von modernem Geschäftsgebahren.
Hallo.
Es ist doch heutzutage normal; hauptsache die Ware ist einfach verkauft und wir haben das Geld - an Serviceleistung die dazugehören sollte denkt keiner..
ausser vielleicht ein paar Mitarbeiter - aber das ist ja nicht so gewünscht.
Übrigens - nur als Hinweis, wenn Sie mit Publikum korrespondieren:
>>generel >>angenohmen
Übrigens - nur als Hinweis: die Firma mag seriös sein oder nicht, aber Herumreiten auf Rechtschreibfehlern macht sie ganz gewiss nicht besser. Schon gar nicht trägt es zum eigentlichen Thema bei. Hier dient es erkennbar nur dem Versuch, durch Überheblichkeit und persönliche Bloßstellung des Kommunikationspartners auf unsachliche Weise einen fraglichen strategischen Vorteil gewinnen zu wollen - kein sehr feines oder gar der Konfliktlösung dienliches Verhalten.
Regelrecht peinlich wird die Sache jedoch, wenn man die Rechtschreibung völlig ohne Not zum Thema macht, ohne dort selbst sattelfest zu sein (nachdem man dummerweise zuvor auch noch seine leitende Position heraushängen ließ).
Während die der Firma angekreideten Fehler immerhin noch als harmlose Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler durchgehen können, hast Du mit Deiner eigenen Antwort sogar systematische Defizite bei ganz elementaren Grundkenntnissen offenbart, so z.B. hinsichtlich der Zeichensetzung und der richtig angewandten Unterscheidung zwischen "das" und "dass". Dass das heute im Forenvolk kaum noch jemand richtig macht, ist natürlich keine Entschuldigung - der Blamage-Schuss ist definitiv nach hinten losgegangen.
Entschuldige die deutlichen Worte, ich hoffe Du kannst das trotzdem annehmen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Ich weiß wohl, u.a. aus Deinen fundierten Ausführungen zur PC-Sicherheit, dass Du kein Hohlkopf bist.
So - nun habe ich keine Veranlassung mehr zur Rücksichtnahme.
Es handelt sich um die Firma www.globtech.de
Dies bekam ich auf meine obige Mail zurück:
Sehr geehrter Herr Kirsten,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf meine schlechte Deutschkenntnisse. Als Ausländerin kann ich mir das leisten. Sie, als Deutscher und dazu noch in eine leitende Position, wohl gar nicht.
Mich persönlich dürfen Sie gar nicht angreifen. Zu diesen Thema gibt es auch einige Internetforen.
In kürze bekmmen Sie zu Ihrem Anliegen unsere Stellungsnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana Krug
Noch eine Mail von mir, und ich wäre ein ausländerfeindlicher Nazi...
Deshalb ließ ich es sein.
Die mit Spannung erwartete Stellungnahme lautete:
Guten Tag,
unsere Stellungsnahme zu Ihrem Anliegen:
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenohmen.
Zu weiteren Informationen klicken Sie auf die Internetseite vom Hersteller :
www.compucase.de
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana Krug
Nicht das mindeste Entgegenkommen dieser Firma, nicht der allerkleinste Versuch einer Einigung - nichts.
Ich kann aus meiner Sicht nur sagen - nie wieder etwas bei dieser Firma kaufen.
Was mich ehrlich verwundert ist die Tatsache, das die Händler anscheinend keine Kunden mehr benötigen.
Oder sehe ich das falsch?
Ja, und was hat die Firma "www.compucase.de" mit Panasonic zu tun?
Im Internet MUSS man bzw. ist zwingend darauf angewiesen, speziell auch bei Handys nachzufragen, ob Re-Import (denn dort kann durchaus die deutsche Sprache zur Bedienung fehlen), und nicht nur ein deutsches Handbuch. Und da die Marge im Versandhandel extrem niedrig ist, kann nicht noch jeder Kunde individuell "betreut" werden.
Wenn man elektronische Geräte im Internet erwirbt, MUSS man die Spielregeln kennen, oder macht sich vorher schlau.....
Mit der Garantieleistung ist es dasselbe, kann unter Umständen nicht mehr 2 Jahre sein, sondern weniger, und vor allem wenn das Gerät defekt ist, kannst Du es an den Anbieter zuurückschicken und der wiederum an seinen Großhändler und das dauert dann sehr lange, bis Du das Gerät wieder in den Händen hälst. Ich lasse die Finger deshalb von solchen Aktionen und kaufe bei "bekannten" Händlern in Deutschalnd und wohlweislich nicht um ein paar Peanuts zu sparen bei Reimporteuren.
Bei der Firma www.globtech.de gibt es keine Kameras und auch keine Artikel der Firam Panasonic, komisch !
Ja, und was hat die Firma "www.compucase.de" mit Panasonic zu tun?
Gar nichts !!!
Zur rechtlichen Lage kann ich dir nichts Konkretes beisteuern.
Deren AGBs entnehme ich allerdings, dass sie nicht die Portokosten bei Rücksendung übernehmen.
"Recht haben und Recht bekommen" müssen hier zwar nicht verschiedene Paar Schuhe sein.
Eher aber die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.
Ich würde es mit einem im freundlichen (nicht provokativen Tonfall verfassten) Fax, in dem du die Problematik des frz. Handbuchs verdeutlichst, an die Geschäftsleitung versuchen (Adresse findest du im Impressum von Globtech).
Überlegen würde ich mir an deiner Stelle allerdings, ob das Setzen von (orthografischen) Spitzen ein geeignetes Mittel zur Lösung von Streitfragen ist.
"...ob das Setzen von (orthografischen) Spitzen ein geeignetes Mittel zur Lösung von Streitfragen ist."
Das war eigentlich nicht als Spitze gedacht - sondern als freundlicher Hinweis.
Denn ich nahm (bis dahin) noch an, man würde mit automatisierten Satzbausteinen operieren, wie ich es von anderen Händlern gewöhnt bin.
Pearl zum Beispiel praktiziert das bis fast zur Ekstase...
Da wollt ich nur hinweisen, eben diesen Satzbaustein zu korrigieren.
"...Das war eigentlich nicht als Spitze gedacht - sondern als freundlicher Hinweis..."
Rationalisierst du da nicht jetzt?
Die parallel zur Rechtschreibbelehrung stattgefundene gleichzeitige Erwähnung, den Streit öffentlich zu machen ("...in einigen Internetforen zur Diskussion stelle..."), sieht nicht nach Freundlichkeit aus.
Habe mir gerade das Angebot auf GermanOffice angeschaut.
Dort steht weiter unten im Abschnitt "Weitere Informationen":
Sprache(n) der gedruckten Bedienungsanleitung: Es liegen noch keine Angaben vor.
Das könnte mehr als knifflig werden.
Wenn diese Infos auch zum Zeitpunkt deiner Bestellung da genau so standen, bist du nicht aufgrund von Falschinformationen an dieses frz.Handbuch gelangt.
Da es sich um einen Produktmangel handelt, muss der Händler sämtliche Kosten tragen. Recht haben und Recht bekommen, sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.
In dem Fall, finde ich, verhälst du dich kleinkarriert. Lade die Anleitung herunter und fertig ist. Wenn dir die Kamera nicht gefällt oder plötzlich zu teuer ist, schicke sie zurück und versuch es nicht auf die nicht in Deutsch mitgelieferte Anleitung zu schieben.
...oder plötzlich zu teuer ist
Nun ja...
Jeder geht von seinem eigenen Standpunkt aus, vollkommen klar.
Wenn ich etwas kaufe, dann informiere ich (ich!) mich zuvor und gleiche die mit meinem Budget ab.
Es ist mein gutes Recht, mich bei einem Teil über 300 Euro "kleinkariert" zu verhalten - magst Du diese Art Händler auch noch so sehr verteidigen.
Welchen Aufwand würde es einem solchen Händler machen, auf eben diesen Link zu verweisen?
Und welchen weiteren Aufwand für den Händler, ein kleines, freundliches Wort des Dankes zu sagen, nachdem ich selbigen den Link zuschickte?
Ich glaube eher, Dein Posting hat nicht so sehr seine Ursache darin, das Du den Händler verteidigst und dieses Verhalten richtig findest...
Ich habe übrigens nicht mehr die Absicht, das Teil zurückzuschicken, nachdem es mir dank dieser pdf gelang, das Menü auf Deutsch umzustellen.
Ab einem Bestellwert von 40 € dürfen dir die Kosten für das zurücksenden nicht in Rechnung gestellt werden
ebenfalls müssen die Versandkosten für den Transport zum Kunden erstattet werden
(vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33)
Dabei ist es dem Deutschen Gericht eigentlich ziemlich egal was in deren AGB´s steht
Hab das gerade selber erst mit einem Ebay Laden durchgezogen, der mir zwei mal ein defektes Siemens Handy zugesandt hat
Zu der Franz. Bedienunsganleitung kann ich Dir nur mal raten nach "Sachmangel" "wesentlichen Mangel " in Verbindung mit "OLG"zu Googeln.
Etwas Mühe mußt du Dir dann doch schon machen ;-)
Aber, wer mir so kommen würde, dem würde ich auch alles zurücksenden
Geiz ist eben doch nicht Geil, oder ?!
Gruß
Ach ja;
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ich habe für den Fragesteller kostenlos gegoogelt ;-)
Nun ja - ich hab ja nun die Deutsche pdf.
Ich war eben nur sehr grimmig, als mir alles auf Französisch entgegen kam.
Nun, nachdem es mir gelang, das ganze auf D umzustellen ist mein Zorn wieder verraucht - und ich behalte natürlich das Gerät.
>>>>>Nicht das mindeste Entgegenkommen dieser Firma, nicht der allerkleinste Versuch einer Einigung - nichts.
Ich kann aus meiner Sicht nur sagen - nie wieder etwas bei dieser Firma kaufen.
Mußt du wissen. Die Deutschen sind halt doch nicht ein Volk aus Streithanseln, oder ?!
Ich wollte mir auch die Kamera bei dem besagten Laden holen. Werde aber jetzt drauf verzichten
Geh bei mir in den Fachmarkt (nicht bei den blöden oder geizigen) und bezahlt 20 euronen mehr
Hab dann aber auch zwei Jahre Garantie mit Garantiekarte und nen Verkäufer den ich an der Krawatte über den Tresen ziehen kann :-)
Man geht als ahnungsloser Kunde, will von dem Haendler was Kaufen, was dieser Haendler ja auch sein Produkt anbietet.
Wieso muss ich dann als Kunde, so viele fragen stellen, wie:
" Entschuldigen sie, ist die anleitung in die Deutsche Sprache".
Mann geht als KUNDE, der KUNDE ist Koenig. Egal ob ahnungslos oder Neurotiker, besser als verspielter oder auch klein Kind. Nur solche vergackereien, weil der Haendler oder auch der Verkaeufer wieder was nicht passt.
Also wenn keiner wiederspricht.
Wie ist die Kamera im Vergleich zu der Fujifilm FinePix S5800 oder zur Canon PowerShot A650 IS?
Wie beurteilt ihr die Panasonic Lumix DMC-FZ18 insgesamt?
Die S5800 hat keinen Bildstabilisator und das kann bei Teleaufnahmen zu verwacklungen führen
Kommste in die Metro, kannste dir die 5700 für 110 euro holen. und die soll besser sein
Im Test schneidet die a650 nicht so gut ab und soll bereits bei ISO-100-Aufnahmen Bildrauschen erzeugen
Ich hab die FZ18 ja nur wenige Stunden in Besitz - zuvor hatte ich eine FinePix S304.
Kein Vergleich. Der erste Eindruck - ich geb sie nicht wieder her.
Saubere Bildschirmfotos aus der Hand - der Zoom - einzelne Blüten von Balkonpflanzen des gegenüber liegenden Wohnblockes (ca. 120m) gestochen scharf aus der Hand.
Ist nur der erste Eindruck - und der ist gut.
Ich hatte auch eine 4GB- SD- Karte dazu erworben - faßt knapp 1000 Bilder höchster Auflösung.
Und soeben noch einen LiIO- Akku bei Reichelt bestellt - ich bin erstmal sehr zufrieden mit dieser Kamera.
Das Problem ist, dass nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Re-Import handelt und es deswegen bsp. zum unverständlichen Handbuch kommen kann.
Man kann auch Re-Importe kundensicher durchführen, wenn man nur will.
Hallo.
Wenn auch mein erster Gedanke dasselbe war - schliesslich bin ich Kunde ! - so denke ich trotzdem dass wir hier als Mitmenschen zusammen leben sollten..
hm.