Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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Servus Jüki (nach deinem Bau des "brühmten" Kabels mit dem Relais war ich geplättet....),
du stellst bestimmt auf diese etwas ältere Urteil ab - http://www.jurpc.de/rechtspr/19990209.htm - damals ging es um Schachprogramme, aber ich denke, ich kann die Analogie hier herstellen.
Aussage ist wohl "du kannst bei einem in Deutschland vertriebenem Produkt erwarten, dass ein deutsches Handbuch / Beschreibung dabeiliegt, einfordern kannst du es aber nicht".
BG,
Bergi2002
PS Wo hast du denn bestellt - Importeur, Amazon, Yagma.de....? Reine Frage aus Interesse....
