Allgemeines 21.931 Themen, 147.343 Beiträge

News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

bei Antwort benachrichtigen
Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19
BigBossBigge J-G-W „auch ich sage zumeist BVG wenn ich BVerfG meine, sorry......... “
Optionen

das kann sein, kann ich ja nicht ahnen ;-)

So long ... BBB
bei Antwort benachrichtigen