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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19
groggyman Michael Nickles „Hi Olaf, News werden unabhängig von Leserbeiträgen geschrieben - wir können...“
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Hallo
Diese Erklärung finde ich einwenig dürftig.
In vielen Foren werden die User gebeten, vor der Erstellung neuer Themen
und beim stellen von Fragen, immer erst zu prüfen, ob es dazu nicht schon Antworten gibt.
Es ist sicher nicht ganz einfach, immer auf dem neuesten Stand zu sein und es geht alles immer schneller.
Ich hoffe dies wird als positive Kritik aufgenommen und nicht als Nörgelei.

Gruß -groggyman-

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