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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19
BigBossBigge J-G-W „es liegt daran, dass die deutsche Sprache klare Regeln und Vorgaben hat und...“
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Verstehe deinen Einwand auch nach mehrmaligem Lesen nicht. Es ist umgangssprachlich zwar korrekt, dass Bundesverfassungsgericht BVG abzukürzen, jedoch formell nicht.

Und warum sollte ich mich nicht an die Regeln der deutschen Sprache halten. Derjenige bist dann wohl du, nicht ich!

So long ... BBB
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