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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Crazy Eye libertè „Tach auch an die Redaktion, oder lest Ihr selber im Forum nicht? man betrachte...“
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Was nochs chlimmer ist, beide artikel weißen auf eine Quelle hin - daraus folgt sie waren nicht nötig da es schon woanders in Internet stand ;)

Die News sind für wichtige neuigkeiten, damit diese durhc ihre exponierte Lage auf der Startseite auch alle erreichen. Bei den vielen Artikeln zu Filesharing und deren Folgen, passen sie auch thematisch zu diesen Board und somit ist diese News eine News wert.(was wiß gott nicht alle News sind)

Und ja ich denke die Anbieter halten sich dran, den die haben rechtsabteilungen und diese sind nicht sonderlich erfreut über Klagen gegen sie.

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Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19