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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19
Michael Nickles groggyman „Hallo Diese Erklärung finde ich einwenig dürftig. In vielen Foren werden die...“
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Hi Groggyman,
"News" bedeutet, dass ein Thema LINKS OBEN (=poplärster Platz) auf der Nickles-Startseite präsentiert wird und zudem im Nickles-Newsletter angerissen wird. Damit News im "redaktionellen Bereich" der Startseite sauber aussehen, brauchen sie einen sinnvoll geschriebenen Text als Aufmacher. Dieser Text wiederum muss eine sinnvolle Länge haben. Wenn jemand auf einem Brett eine News im Stil wie "He Leute, cooles neues ding von xzy - guckt mal link hier, cu abc" schreibt, dann ist dieser Text logischerweise nicht für den redaktionellen Teil der Startseite geeignet.
Grüße,
Mike

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