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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Anscheinend nicht! Olaf19
Michael Nickles Olaf19 „Anscheinend nicht!“
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Hi Olaf,
News werden unabhängig von Leserbeiträgen geschrieben - wir können nicht vor jeder News prüfen, ob zum gleichen Thema schon irgendein Leserbeitrag veröffentlicht wurde. Wie Du weißt, arbeiten wir aktuell an einem Mechanismus, der es ALLEN Nickles-Teilnehmern ermöglichen wird, NEWS zu schreiben, die nach Überprüfung und Freigabe dann oben links im News-Bereich der Startseite veröffentlicht werden. Ich denke die "Problematik" wird sich dadurch lösen.
Grüße,
Mike

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Nicht ganz... Olaf19