Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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Nachtrag, mit Ahnung und Wissen über das Verfassungsgericht hat es nichst zu tun.
War es nicht so: Das Verfassungsgericht wollte keine Onlinedurchsuchungen?
Schäuble sagt sie kommen doch -- Eventuell mit Gesetzesänderungen.
Und kommen sie etwa nicht?
Ist es wirklich wahr, -- kann uns das Verfassungsgericht schützen damit die Unverletzlichkeit der Wohnung erhalten bleibt?
Aber klar hat es auch was mit Hartz 4 zu tun. Wie war es noch mit der Lehrerin, einer Staatsdienerin der einfach ein
Teil der Wohnung abgesperrt wurde! Mit Kontrolle natürlich!
Das ist demütigend und unmenschlich.
@13.fiasko, deinen Glauben an das Rechtssystem möchte ich haben.
Noch nichts von der Vorratsdatenspeicherung gehört?
Die Kenntnis der Logischen Formalismen des Rechtssystems allein reicht nicht aus.
Die Tatsache Wissen über das deutsche Rechtssystem zu haben, hat mit der Praxis und Auslegung anscheinend nicht immer etwas zu tun.