Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
Allgemeines 21.978 Themen, 148.480 Beiträge
eu-recht bricht nicht mitgliedstaaten recht.. es besteht lediglich ein anwendungsvorrang..
und falls das eu-recht keinen dem nationalen standard vergleichbaren grundrechtsschutz bietet, gilt der anwendungsvorrang auch nicht bzw. kann das bverfg angerufen werden
damit der grundrechtsschutz auf eu-ebene aber auch gesichert ist, soll es ja die eu-grundrechtecharta geben, die kürzlich unterzeichnet wurde
siehe http://www.tagesschau.de/ausland/grundrechtecharta4.html