Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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Zitat:"Ob das Verfassungsgericht da mitspielt? Immerhin gibt's noch den Art. 79 GG..."
Nicht zu vergessen Art. 20 GG (ganz besonders Abs. 4)