Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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Du hast nicht all zu viel Ahnung vom deutschen Rechtssystem oder?
Hier kommt es wohl weniger auf die Ahnung, als mehr auf das Wissen an.
Es gibt schließlich auch Gesetzmässigkeiten, welche innerhalb der Gesellschaft unabhängig und ausserhalb unseres Bewußtseins wirken.
Dazu zählt z.B., dass das Sein das Bewußtsein bestimmt. Es wird bei jeder Diskussion immer unterschiedliche Meinungen zum Problem geben, nämlich bin ich betroffen oder nicht, profitiere ich davon oder habe ich darunter zuleiden usw...
Man sollte also niemals so tun als wenn der Andere blöd ist und man selbst die Wahrheit bzw, Weisheit gepachtet hat
Hier kommt es wohl weniger auf die Ahnung, als mehr auf das Wissen an.
Es gibt schließlich auch Gesetzmässigkeiten, welche innerhalb der Gesellschaft unabhängig und ausserhalb unseres Bewußtseins wirken.
Dazu zählt z.B., dass das Sein das Bewußtsein bestimmt. Es wird bei jeder Diskussion immer unterschiedliche Meinungen zum Problem geben, nämlich bin ich betroffen oder nicht, profitiere ich davon oder habe ich darunter zuleiden usw...
Man sollte also niemals so tun als wenn der Andere blöd ist und man selbst die Wahrheit bzw, Weisheit gepachtet hat