Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
Allgemeines 21.949 Themen, 147.863 Beiträge
Genau so ist es: Es bröckelt ein Stück nach dem anderen von unserer Freiheit ab. Übrig bleiben wird die Fratze des Überwachungsstaates.
Außerdem haben die Väter des Grundgesetzes vor allem Schönfärberei betrieben. - Die haben das manchmal nicht wirklich so gemeint, wie es da steht. - Deshalb gibt es unter den Artikeln ja auch den netten Passus "... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz...."
.... Und genau daran schmirgeln und schleifen die Herren der "rot"/schwarzen Garde in unserer Regierung....
Glaubt mir Leutz, die schaffen das, denn in sowas sind sie gut und sich alle mal einig!