Schüler dürfen beim Portal Spickmich Lehrer bewerten, entschied das OLG Köln. Eine Lehrerin hatte dagegen geklagt, weil sie sich verunglimpft fühlte.
Die Benotung von Lehrern sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, meinte das Gericht und bestätigte damit ein Urteil des Kölner Landgerichts.
Quelle: futurezone