Schüler dürfen beim Portal Spickmich Lehrer bewerten, entschied das OLG Köln. Eine Lehrerin hatte dagegen geklagt, weil sie sich verunglimpft fühlte.
Die Benotung von Lehrern sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, meinte das Gericht und bestätigte damit ein Urteil des Kölner Landgerichts.
Quelle: futurezone
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Zu den "demokratischen Werten": Artikel 5 des Grundgesetzes schränkt die Meinungsfreiheit dort ein, wo es an die Verletzung der persönlichen Ehre Dritter geht..
Genau das habe ich auch getan - siehe mein allererster Satz. Im Übrigen: Meinungsfreiheit bedeutet auch Meinungsvielfalt. Niemand muss meinen Standpunkt teilen.
Gruß, Manfred
Genau das habe ich auch getan - siehe mein allererster Satz. Im Übrigen: Meinungsfreiheit bedeutet auch Meinungsvielfalt. Niemand muss meinen Standpunkt teilen.
Gruß, Manfred