Schüler dürfen beim Portal Spickmich Lehrer bewerten, entschied das OLG Köln. Eine Lehrerin hatte dagegen geklagt, weil sie sich verunglimpft fühlte.
Die Benotung von Lehrern sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, meinte das Gericht und bestätigte damit ein Urteil des Kölner Landgerichts.
Quelle: futurezone
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Das Lustige ist, dass es in der restlichen Arbeitswelt so ist, dass Vorgesetzte ihre Untergebenen beurteilen, und nicht andersrum.
In diesem speziellen Fall bin ich hulks Meinung. Diese Benotung auf einer Internetseite, wo man sich ohne Weiteres mit einem Fake-Account anmelden und die Lehrer dann auch noch unter so pädagogisch wertvollen Gesichtspunkten wie "sexy" beurteilen kann, ist sicher auch nicht in Deinem Sinn zielführend, Manfred.
Wenn die Schulen Fragebögen verteilen (von mir aus auch anonym), ist das je nach Kritikfähigkeit des Lehrers eine sinnvolle Sache. Aber das hier?!?
Gruß
Rheinlaender