Schüler dürfen beim Portal Spickmich Lehrer bewerten, entschied das OLG Köln. Eine Lehrerin hatte dagegen geklagt, weil sie sich verunglimpft fühlte.
Die Benotung von Lehrern sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, meinte das Gericht und bestätigte damit ein Urteil des Kölner Landgerichts.
Quelle: futurezone
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An unser alten Schulen, gab es auch manchmal fragebögen die "anonym" ausgefüllt werden konnten, und auch eine mischung von Kommentaren und einen bewertungssystem beinhalteten und ich vermute mal das es auch aufgrund der von dir aufgeführten gründen sinnvoll ist^^