Schüler dürfen beim Portal Spickmich Lehrer bewerten, entschied das OLG Köln. Eine Lehrerin hatte dagegen geklagt, weil sie sich verunglimpft fühlte.
Die Benotung von Lehrern sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, meinte das Gericht und bestätigte damit ein Urteil des Kölner Landgerichts.
Quelle: futurezone
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Na klar, man kann Atome spalten, warum sollte man es nicht mit Haaren tun? :)
Dir ist irgendwo schon klar, dass sich "Vorgesetzte" und "Untergebene" in erster Linie auf die "restliche Arbeitswelt" bezog? In dem Zusammenhang hatte ich gerade keine allgemeinere und allumfassendere Bezeichnung parat, die auch das Verhältnis Schüler-Lehrer adäquat abgedeckt hätte. Ich schiebe es eher auf mangelnde Bildung denn auf eine aufschlussreiche Denkweise. Trotzdem möchte ich meine ehemaligen Lehrer deswegen nicht an den Pranger stellen...
Gruß
die doofe Nuss