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Berufs-Wahl.de

Jana12 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich bin 18 Jahre alt,war allerdings zum Zeitpunkt als ich mich bei Beruswahl.de angemeldet habe noch 17. Am 29. März erhielt ich eine Rechnung auf die ich bisher noch nicht eingegangen bin. Vor wenigen Tage erhielt ich dann eine Mahnung. Wie soll ich mich nun verhalten? Antworten oder ignorieren? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht??? Können die mich überhaupt dran kriegen? Ich weiß net mal ob ich da meine korrekte Adresse eingetragen habe...

Berufs-Wahl.de Bergi2002
Die Älfe Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Hmm,... Also Leute, ich bin wohl ein weiteres Opfer der Seite.
Nur bei mir ist es schon etwas länger her.
Ich habe mich im april auf dieser Seite angmeldet und habe ebenfalls keinen Preis für den Test gesehen.
Und den Test habe ich auch nicht genutzt.
Aufjedenfall, hatte ich anfangs 2 Mahnungen per mail bekommen, und dann eine Mahnung per Post.
Da ich schon Erfahrung auf dem Gebiet mit Abzockern habe, habe ich diesen Brief nicht ernst genommen,
und auch nicht das Geld überwiesen.

Naja und heute, habe ich einen neuen Brief bekommen
"LETZTE AUßERGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG"

Ich zeige euch de Brief mal:






Sehr geehrter Teilnehmer,

wegen der Inanspruchnahme des gewerblichen Dienstleistungsangebots "Berufs-Wahl" (www.berufs-wahl.de) und der dauraus resultierenden Forderung,
die nach hiesiger Informationslage noch nicht ausgeglichen wurde,
hat mich die Firma Online Service Ltd. mit der anwaltlichen Durchsetzung beauftragt.
Am 16.04.2007 um 12.38 Uhr erfolgte die Anmeldung vom Internetanschluss BLA BLA BLA.
Der Vertrag wurde duruch Versendung der Zugangsdaten an die angegebene e-Mail Adresse "______" rechtswirksam.

DANN STEHT DA DIE FORDERUNGSAUFSTELLUNG

- 59 Euro Bereitstellung Berufs-Wahl.de
- 5 Euro Mahnkosten
- 24 Euro Anwaltskosten
- 2,31 Euro Zinsen

Die in der Forderungsaufstellung ausgewiesenen Zinsen und nachstehend erläuterten Anwaltskosten sind
Folge des Zahlungsverzuges, während dem die entstandenen bzw. zukünftig entstehenden Verzugsschäden gemäß §§ 280, I, II , 286 BGB vom Verzugsschuldner zu ersetzen sind.









Also das steht da so grob drin. Irgendwie habe ich ganz schön Angst vor dem Brief.
Ich meine ich möchte das Geld wirklich nicht überweisen, denn ich habe diesen scheiß Test ja nicht mal gemacht (Sorry).

Anwaltskanzlei Hoeller
Inkassozernat
Meckenheimer Allee 82
D- 53115 Bonn

Bitte sagt mir das ich das Geld nicht zahlen muss....

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.


MfG Älfe =D