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Berufs-Wahl.de

Jana12 / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich bin 18 Jahre alt,war allerdings zum Zeitpunkt als ich mich bei Beruswahl.de angemeldet habe noch 17. Am 29. März erhielt ich eine Rechnung auf die ich bisher noch nicht eingegangen bin. Vor wenigen Tage erhielt ich dann eine Mahnung. Wie soll ich mich nun verhalten? Antworten oder ignorieren? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht??? Können die mich überhaupt dran kriegen? Ich weiß net mal ob ich da meine korrekte Adresse eingetragen habe...

shrek3 Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Hallo Jana12,

ich bin ein wenig verwirrt.
Die von dir angegebene Seite (berufswahl.de) wird in Zusammenarbeit der Arbeitsagentur vom hessischen Wissenschafts- und Kunstministerium geführt.
Bis auf ein Buch zur Berufswahl gibt es nach ersten Recherchen dort nichts kostenpflichtiges.

Von welcher "Berufswahl-Seite" sprichst du also?

Gruß
Shrek3

App shrek3 „Hallo Jana12, ich bin ein wenig verwirrt. Die von dir angegebene Seite...“
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Hi Shrek3,

Du musst auf www.berufs-wahl.de vorbeisurfen. Sehr sehr gut in den AGBs ist der Kostenhinweis versteckt.

Gruß
App

shrek3 App „Hi Shrek3, Du musst auf www.berufs-wahl.de vorbeisurfen. Sehr sehr gut in den...“
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Hallo App,

alles klar.
Hab die Schweineseite gefunden.
Ist ja ein starkes Stück, dass man sich vertraglich verpflichten soll, ohne nähere Infos über die Art und Weise des Testverfahrens informiert zu werden.
Hier sollen eindeutig unerfahrene Menschen geleimt werden.

@Jana12,
tut mir Leid - zu Rechtsfragen dieser Art kann ich dir nicht viel sagen. Aber es gibt hier im Forum noch einige, die mehr dazu wissen.

Gruß
Shrek3

Borlander Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117824018011275/link303142A.html

Können die mich überhaupt dran kriegen?
Nö, die würden auf die Fresse fallen falls sie versuchen ihre Forderung einzuklagen. Einschüchtern reicht aber schon aus um so viele Nutzer zum Zahlen zu bewegen, daß sich das ganze scheinbar lohnt :-(


Gruß
Borlander

Tom West Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Schau mal in das Impressum der Seite und gib den Namen des Directors in eine Suchmaschine Deiner Wahl ein. Ansonsten hat Borlander Dir schon die richtigen Links gegeben.

Ich habe mir erlaubt, das für die Domain berufswahl.de zuständige hessische Ministerium über die "nette" Website zu informieren.


Greets
Tom West

gelöscht_101060 Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Hi Jana,

auch ohne Rechtsberatung - das Thema gibt es hier öfters mal! 8-) Egal, lies dir bitte mal meinen Antwort zu dem Thema durch - http://www.nickles.de/thread_cache/538220767.html - das Zauberwort heisst hier "versteckte Preisangabe / überraschende Klausel" und das hat das AG München ganz sauber juristisch gekickt (bei meiner Antwort gibt es dazu auch einen weiterführenden Link) - die können sich also m.M.n. gehackt legen.

Sie können ja versuchen Dich zu kriegen, ob es Ihnen auch gelingt, dass entschiedest - mit Blick auf das Urteil - du im "Zurücklehnmodus".

BG,

Bergi2002

jomentzen Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Hi Jana12,

diese Seite arbeitet so ähnlich wie die Schmidtlein Gbr mit Ihren XXX-heute.com Seiten. Da du noch 17 warst, darfst du ohne deine Eltern keinen "rechtsverbindlichen Vertrag" eingehen. Somit ist der Vertrag ungültig. Am besten ist es wenn deine Eltern eine Mail oder einen Brief schreiben und dort eine Kopie deines Ausweises mitschicken. (Aber bitte vorher bearbeitet. (siehe http://www.schmidtlein-gbr.de.tl/N.ue.tzliche-Tipps.htm) Deine Eltern sollen folgendes reinschreiben. Erstens widerstprechen Sie dem Vertrag, du warst bei vertragsabschluß noch minderjährig und hast diese Vertrag ohne die zustimmung deiner Eltern abgeschlossen und du wolltest keine Vertrag eingehen. Auf der seite www.schmidtlein-gbr.de.tl gibt es einige Nützliche Hinweise.

Gruß Johannes

SusiSanna Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Ich habe das gleiche Problem.
Ich habe da mitgemacht und einige Tage später eine Zahlungsaufforderung per Mail erhalten....59 € für den Mist den sie schreiben, sorry das ich mich so ausdrücke ich bin verzweifelt und doch ein wenig eingeschüchtert.
Auf diese Aufforderung habe ich ihn mit einem Widerruf geantwortet.
Heute haben sie mir geschrieben das, die Widerrufsfrist abgelaufen wäre bla bla...ich habe denen doch nur wenige Minuten nach ihrer Mail geantwortet.
Jedenfalls werde ich weiterhin zu der Zahlung aufgefordert und muss die Rechnung begleichen da sie mir sonst mit Mahnungen gedroht haben.
Weiterhin sagen sie das ich auf der Anmeldeseite darauf hingewiesen wurde das dieser "Test" 59 € kosten würde da er so umfangreich wär (lächerlich!)
Hab ich das überlesen...das kann doch nicht sein, ich mein das zum Zeitpunkt der Anmeldung da noch nicht gelesen zu haben. Das habe ich in der ersten Mail gesagt das ich das nirgendswo lesen konnte...könnte es sein das sie diese wichtige Information erst nachträglich reingestellt haben und ich mich jetzt schuldig fühlen muss, da ich es ja offensichtlich alleine verbockt hab?
Soll ich das denn nun alles ignorieren...Ich mein ich bin schon 20.
Was soll ich denn machen? Falls ne Mahnung kommt?

Liebe Grüße

Borlander SusiSanna „Ich habe das gleiche Problem. Ich habe da mitgemacht und einige Tage später...“
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Hab ich das überlesen...das kann doch nicht sein
Könnte durchaus sein, weil die Preise auf solchen Aboseiten oftmals in der letzen Zeile und so plaziert werden, daß man die bei normalen Bildschirmauflösungen nicht ohne Scrollen sehen kann. Der Teilnahmebutton ist dagehen so plaziert, daß die User normalerweise gar nicht auf die Idee kommen das sie vielleicht scrollen sollten.
Wie dem auch sei, nach der Preisauszeichnungsverordnung müssen Preise deutlich gekennzeichnet werden. Gerade gestern gab es die Meldung, daß Verbraucherschützer erfolgreich gegen diese Preisintransparent geklagt haben. Siehe auch: http://www.nickles.de/c/n/5602.htm

Ich bin kein Anwalt, hege allerdings berechtigte Zweifel ob ohne einen deutlichen Kostenhinweis überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen kann. Da die Seitenbetreiber das auch wissen versuchen sie es i.d.R. gar nicht erst die Beträge ein zu klagen und setzten darauf das sich genügend viele einschüchtern lassen.

Was soll ich denn machen? Falls ne Mahnung kommt?
Das einzige worauf man reagieren mußt ist ein gerichtlicher Mahnbescheid, wenn man dem nicht innerhalb von 14Tagen wiederspricht erhält der Antragsteller damit einen Vollstreckbaren Titel und Du Besuch vom Gerichtsvollzieher. Mir ist bislang allerdings kein Fall bekannt in dem jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hat. Liegt womöglich darin, daß sowas für den Antragsteller mit Kosten verbunden ist.

Noch ein paar Links zum Thema:
FAQ: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Musterbriefe: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117561844903249/link303142A.html


Gruß
Borlander
hannesx71 Borlander „ Könnte durchaus sein, weil die Preise auf solchen Aboseiten oftmals in der...“
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Wenn der Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen. _?????

Ja, wie legt man denn eigentlich einen Widerspruch an schike ich denen eien mail muss ich ein Formular ausfüllen deren Anwalt anrufen, oder meinen?

Und....sollte man alle Mails und Briefe wenn auch kein richtlicher mahnbescheid, sondern nur von nem INkassso Unternehmen eingegangen und einer Firm Namens Online Servis Ltd. ünerhaupt noch aufheben. ICh habe zum Beispile den verfficktebrie unter den Teppich gekeehrt und das könt ihr wörtlich nehmen. Jetzt drohen die mir mit Schufa und Anwalt.....die sind nicht ganz dicht.....geht doch gasar nicht !I

Ich bin nicht minderjährig und habe bei den ersten beiden mahnungen per mail nicht reagiert und jez isn Brief da, wo die mir ganu das androhen :


!! Schufa und Anwalt !!

Habe denen eine Mail geschickt:

Ihre Zahlungsaufforderung vom 29.03.2007, 26.04.2007, 05.06.2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 29.03.2007, 26.04.2007, 05.06.2007und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an
einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht
nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen
musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als
überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und
damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene
Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Jez müsste auch die sache für mich bomben fest geklärt sein und wenn nicht dann droh ich denen mal mit Faustschlag.....^^

Borlander hannesx71 „Wenn der Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen. _????? Ja, wie legt...“
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Ja, wie legt man denn eigentlich einen Widerspruch an schike ich denen eien mail muss ich ein Formular ausfüllen deren Anwalt anrufen, oder meinen?
Der Mahnbescheid ist bestandteil eines gerichtlichen Verfahrens um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Das ganze wird offiziell direkt an den Empfänger zugestellt. Formular mit dem man einen Wiederspruch einlegen kann liegt direkt bei und muß innerhalb von 14 Tagen zurück gehen ans Amtsgericht (sonst wird die Forderungs rechtskräftig) - sinnigerweise natürlich nur direkt schriftlich und dann später per Einschreiben versenden...

sollte man alle Mails und Briefe wenn auch kein richtlicher mahnbescheid, sondern nur von nem INkassso Unternehmen eingegangen und einer Firm Namens Online Servis Ltd. ünerhaupt noch aufheben
Natürlich sollte man alles zu einem solchen Vorgang aufheben.

Jetzt drohen die mir mit Schufa und Anwalt...
Die drohen immer kräftig, und finden damit scheinbar genügene Leute die sich einschüchtern lassen und zahlen. Vor Gericht würden die mit ihrer Forderung höchstwahrscheinlich nicht durchkommen (Meine Lieblingsstichworte zu diesem Thema lauten: Preisauszeichnungsverordnung und Überraschende Klauseln)...
Una Borlander „ Der Mahnbescheid ist bestandteil eines gerichtlichen Verfahrens um einen...“
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Hallo Leute,

ich dachte schon ich wäre die einzige, die auf diese Abzocker hereingefallen ist.

Ich habe, nach dem ich mich angemeldet hatte, innerhalb von einer halben Stunde Widerspruch eingelegt. Keine Reaktion. Dann habe ich noch weiter 7 Mails geschickt, worauf dann nur mit einer Rechnung und etwas später mit einer Mahnung reagiert wurde.

Heute haben sie dann das erste Mal auf meinen Widerspruch reagiert. Darin steht ein so bescheuerter Satz wie:

Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB,
sofort mit Vertragsschluss fällig.

Dann behaupten die auch noch, dass bei ihnen kein Widerspruchsschreiben eingegangen ist. Habe sicherheitshalber alles noch gespeichert mit Datum und Uhrzeit.

Da ich mir nicht anders zu helfen wusste, gab ich diese Sache jetzt an das Insolvenzbüro Insb S. Roskosch in Essen ab. Wer also Hilfe benötigt, da bekommt man die erste Beratung kostenlos.

Die von Berufs-Wahl sind absolute Abzocker und ich hoffe, dass denen das Handwerk gelegt wird.

Man versucht selbst beruflich wieder auf die Beine zu kommen, erhofft sich Hilfe und dann so etwas.
Wären die seriös, dann hätten sie diesen Preis ganz deutlich auf der Homepage gekennzeichnet und nicht versteckt. Denn jemand, der den Preis so klitzeklein irgendwo hineinsetzt, der spielt mit gezinkten Karten. Also absolute Falschspieler.

Wer sich da noch nicht angemeldet hat, der sollte schnellstens die Seite wechsel.

Borlander Una „Hallo Leute, ich dachte schon ich wäre die einzige, die auf diese Abzocker...“
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Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB,
sofort mit Vertragsschluss fällig.

Bloß nicht einschüchtern lassen. Ob auf diesem Wege überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann ist übrigens durchaus zweifelhaft...

Dann behaupten die auch noch, dass bei ihnen kein Widerspruchsschreiben eingegangen ist. Habe sicherheitshalber alles noch gespeichert mit Datum und Uhrzeit.
Ohne das ganze als Einschreiben zu senden kannst Du keinen Empfang nachweisen. Ansonsten berufen sich die Seitenberteieber i.d.R. auch darauf, daß die "Dienstleistung" schon in Anspuch genommen wurde und somit kein Wiederspruch mehr möglich...

Da ich mir nicht anders zu helfen wusste, gab ich diese Sache jetzt an das Insolvenzbüro Insb S. Roskosch in Essen ab. Wer also Hilfe benötigt, da bekommt man die erste Beratung kostenlos.
???

Wären die seriös, dann hätten sie diesen Preis ganz deutlich auf der Homepagebild gekennzeichnet und nicht versteckt.
Einige Anbieter wurden ja auch schon "erfolgreich" von Verbraucherschützern abgemahnt, weil die Preisauszeichnung unzureichend war/ist.
cb2110 Borlander „ Bloß nicht einschüchtern lassen. Ob auf diesem Wege überhaupt ein Vertrag...“
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hallo alle zusammen,

ich bin ebenfalls auf die Seite Berufs-wahl.de hereingefallen. Man hört es so oft und ich lese auch die AGB immer durch, aber eben nicht tiefgründig genug .-(
Ich habe auch ein paar Fragen. Vielleicht seid IHr so lieb und versucht mir zu helfen:
Habe 16:33Uhr die Anmeldung und 16:40Uhr die Zugangsdaten von denen bekommen, habe den Test gemacht (also die Leistung in Anspruch genommen) und danach 17:05 Uhr den ersten Widerruf des Vetrages geschickt.

Keine Reaktion von denen aber am 21.5. die Rechnung und am 4.6. die Mahnung. Daraufhin habe ich am 5. 6. den Musterbrief der Verbraucherzentrale geschickt. Auf meine normalen Widerrufe haben die am 8.6. reagiert, auf den Brief von der VZ noch nicht.

Antwort sinngemäß: Preis steht unten fett gedruckt und in den AGBs. (das haben wir alle schon herausgefunden, das die nicht ausreicht um einen Vertrag zu schließen)
Außerdem kann man theoretisch innerhalb von 4 Wochen widerrufen, ABER das Widerrufsrecht erlischt, wenn man die Dienstleistung (den Test) persönlich in Auftrag gibt (nämlich durch anklicken und evtl ausfüllen, was ich getan habe)

1. HAbe ich in mehrere Emails geschrieben, dass ich noch keine Gegenleistung erhalten habe. Die haben mir nicht geantwortet, dass ich nur einen Link übersehen habe, um die Auswertung zu lesen!
2. Habe ich nun doch einen Vertrag geschlossen, da ich den Test gemacht habe? Denn Zitat: "Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Bitte helft mir, denn wenn ich tatsächlich zahlen muss, dann lieber jetzt als mit Verzugszins

Vielen Dank im Voraus

Sasin cb2110 „hallo alle zusammen, ich bin ebenfalls auf die Seite Berufs-wahl.de...“
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Auch ich bin auf die Seite reingefallen, weigere mich jedoch zu zahlen.
Heute habe ich Berufs-Wahl ein Mail geschickt mit Verweis auf:

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Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06:

Pressemitteilung


Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.



Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.


Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Über das Ergebnis werde ich euch informieren, sobald ich mehr weiß.

Sasin hannesx71 „Wenn der Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen. _????? Ja, wie legt...“
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Hier noch mein Mail an Berufs-Wahl.de

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Sehr geehrter Herr Adamca,


hiermit verweigere ich die Zahlung mit der Begründung:

Auf Ihrer Internet Seite ist nicht klar ersichtlich, dass durch die angebotene Leistung Kosten entstehen. Dem Besucher Ihrer Seite wird zunächst bewusst vorenthalten, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt. Er wird mit Dienstleistungen und einem Gewinnspiel gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen wird. Eine Anmeldung ist ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befindet, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass sich hier eine Zahlungspflicht versteckt.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kostenpflichtige Internetdienste nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist.
(siehe auch Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06).

Es ist traurig, dass Sie auf diese unseriöse Weise speziell an hilfesuchenden, jungen Leuten verdienen wollen, die mit Hilfe Ihres Berufs-Wahl-Tests sich zu orientiern versuchen.


Mit freundlichen Grüßen

shrek3 Sasin „Hier noch mein Mail an Berufs-Wahl.de...“
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Hallo Sasin,

wird zunächst bewusst vorenthalten

Streiche das Wörtchen "bewusst". Gauner wissen genau, dass du das nicht beweisen kannst und können dir daraus einen Strick drehen (Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede).

Ansonsten: gut, dass du dich wehrst.

Gruß
Shrek3

Die Älfe Jana12 „Berufs-Wahl.de“
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Hmm,... Also Leute, ich bin wohl ein weiteres Opfer der Seite.
Nur bei mir ist es schon etwas länger her.
Ich habe mich im april auf dieser Seite angmeldet und habe ebenfalls keinen Preis für den Test gesehen.
Und den Test habe ich auch nicht genutzt.
Aufjedenfall, hatte ich anfangs 2 Mahnungen per mail bekommen, und dann eine Mahnung per Post.
Da ich schon Erfahrung auf dem Gebiet mit Abzockern habe, habe ich diesen Brief nicht ernst genommen,
und auch nicht das Geld überwiesen.

Naja und heute, habe ich einen neuen Brief bekommen
"LETZTE AUßERGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG"

Ich zeige euch de Brief mal:






Sehr geehrter Teilnehmer,

wegen der Inanspruchnahme des gewerblichen Dienstleistungsangebots "Berufs-Wahl" (www.berufs-wahl.de) und der dauraus resultierenden Forderung,
die nach hiesiger Informationslage noch nicht ausgeglichen wurde,
hat mich die Firma Online Service Ltd. mit der anwaltlichen Durchsetzung beauftragt.
Am 16.04.2007 um 12.38 Uhr erfolgte die Anmeldung vom Internetanschluss BLA BLA BLA.
Der Vertrag wurde duruch Versendung der Zugangsdaten an die angegebene e-Mail Adresse "______" rechtswirksam.

DANN STEHT DA DIE FORDERUNGSAUFSTELLUNG

- 59 Euro Bereitstellung Berufs-Wahl.de
- 5 Euro Mahnkosten
- 24 Euro Anwaltskosten
- 2,31 Euro Zinsen

Die in der Forderungsaufstellung ausgewiesenen Zinsen und nachstehend erläuterten Anwaltskosten sind
Folge des Zahlungsverzuges, während dem die entstandenen bzw. zukünftig entstehenden Verzugsschäden gemäß §§ 280, I, II , 286 BGB vom Verzugsschuldner zu ersetzen sind.









Also das steht da so grob drin. Irgendwie habe ich ganz schön Angst vor dem Brief.
Ich meine ich möchte das Geld wirklich nicht überweisen, denn ich habe diesen scheiß Test ja nicht mal gemacht (Sorry).

Anwaltskanzlei Hoeller
Inkassozernat
Meckenheimer Allee 82
D- 53115 Bonn

Bitte sagt mir das ich das Geld nicht zahlen muss....

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.


MfG Älfe =D

WOB1 Die Älfe „Hmm,... Also Leute, ich bin wohl ein weiteres Opfer der Seite. Nur bei mir ist...“
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Hi Älfe,

schau mal hier http://www.jugendnetz.de/direct/forum.jugendnetz.de/showthread.php?p=3810

Beitrag von "Idiotenkiller".

Also nicht bezahlen!