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Berufs-Wahl.de

Jana12 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich bin 18 Jahre alt,war allerdings zum Zeitpunkt als ich mich bei Beruswahl.de angemeldet habe noch 17. Am 29. März erhielt ich eine Rechnung auf die ich bisher noch nicht eingegangen bin. Vor wenigen Tage erhielt ich dann eine Mahnung. Wie soll ich mich nun verhalten? Antworten oder ignorieren? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht??? Können die mich überhaupt dran kriegen? Ich weiß net mal ob ich da meine korrekte Adresse eingetragen habe...

Berufs-Wahl.de Bergi2002
Borlander hannesx71 „Wenn der Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen. _????? Ja, wie legt...“
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Ja, wie legt man denn eigentlich einen Widerspruch an schike ich denen eien mail muss ich ein Formular ausfüllen deren Anwalt anrufen, oder meinen?
Der Mahnbescheid ist bestandteil eines gerichtlichen Verfahrens um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Das ganze wird offiziell direkt an den Empfänger zugestellt. Formular mit dem man einen Wiederspruch einlegen kann liegt direkt bei und muß innerhalb von 14 Tagen zurück gehen ans Amtsgericht (sonst wird die Forderungs rechtskräftig) - sinnigerweise natürlich nur direkt schriftlich und dann später per Einschreiben versenden...

sollte man alle Mails und Briefe wenn auch kein richtlicher mahnbescheid, sondern nur von nem INkassso Unternehmen eingegangen und einer Firm Namens Online Servis Ltd. ünerhaupt noch aufheben
Natürlich sollte man alles zu einem solchen Vorgang aufheben.

Jetzt drohen die mir mit Schufa und Anwalt...
Die drohen immer kräftig, und finden damit scheinbar genügene Leute die sich einschüchtern lassen und zahlen. Vor Gericht würden die mit ihrer Forderung höchstwahrscheinlich nicht durchkommen (Meine Lieblingsstichworte zu diesem Thema lauten: Preisauszeichnungsverordnung und Überraschende Klauseln)...