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Berufs-Wahl.de

Jana12 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich bin 18 Jahre alt,war allerdings zum Zeitpunkt als ich mich bei Beruswahl.de angemeldet habe noch 17. Am 29. März erhielt ich eine Rechnung auf die ich bisher noch nicht eingegangen bin. Vor wenigen Tage erhielt ich dann eine Mahnung. Wie soll ich mich nun verhalten? Antworten oder ignorieren? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht??? Können die mich überhaupt dran kriegen? Ich weiß net mal ob ich da meine korrekte Adresse eingetragen habe...

Berufs-Wahl.de Bergi2002
cb2110 Borlander „ Bloß nicht einschüchtern lassen. Ob auf diesem Wege überhaupt ein Vertrag...“
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hallo alle zusammen,

ich bin ebenfalls auf die Seite Berufs-wahl.de hereingefallen. Man hört es so oft und ich lese auch die AGB immer durch, aber eben nicht tiefgründig genug .-(
Ich habe auch ein paar Fragen. Vielleicht seid IHr so lieb und versucht mir zu helfen:
Habe 16:33Uhr die Anmeldung und 16:40Uhr die Zugangsdaten von denen bekommen, habe den Test gemacht (also die Leistung in Anspruch genommen) und danach 17:05 Uhr den ersten Widerruf des Vetrages geschickt.

Keine Reaktion von denen aber am 21.5. die Rechnung und am 4.6. die Mahnung. Daraufhin habe ich am 5. 6. den Musterbrief der Verbraucherzentrale geschickt. Auf meine normalen Widerrufe haben die am 8.6. reagiert, auf den Brief von der VZ noch nicht.

Antwort sinngemäß: Preis steht unten fett gedruckt und in den AGBs. (das haben wir alle schon herausgefunden, das die nicht ausreicht um einen Vertrag zu schließen)
Außerdem kann man theoretisch innerhalb von 4 Wochen widerrufen, ABER das Widerrufsrecht erlischt, wenn man die Dienstleistung (den Test) persönlich in Auftrag gibt (nämlich durch anklicken und evtl ausfüllen, was ich getan habe)

1. HAbe ich in mehrere Emails geschrieben, dass ich noch keine Gegenleistung erhalten habe. Die haben mir nicht geantwortet, dass ich nur einen Link übersehen habe, um die Auswertung zu lesen!
2. Habe ich nun doch einen Vertrag geschlossen, da ich den Test gemacht habe? Denn Zitat: "Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Bitte helft mir, denn wenn ich tatsächlich zahlen muss, dann lieber jetzt als mit Verzugszins

Vielen Dank im Voraus