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Ich bin doch nicht blöd! Die Preise im Medie Markt

hilleshotmail3 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Mediamärkte und alle anderen, angeblichen "Konkurrenten" des selben Konzerns sind, verglichen mit dem Einzelhandel, die teuersten Anbieter überhaupt! Nicht nur der Preis sondern auch, was sie an Kundendienst bieten, ist doch entscheidend! Es gibt in diesen Märkten keinen Artikel,der billger wäre als beim Einzelhändler um die Ecke! Und beim Einzelhändler kann ich sogar noch um den Preis feilschen!

Beispiel: Weiße Ware, also E-Geräte, Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Ein Preisvergleich ist unmöglich, da alle Geräte zwar vom selben Fließband des jeweiligen Herstellers laufen, für Media Markt (und andere Großabnehmer)aber eine andere Artikelbezeichnung bekommen! So wird automatisch ein Preisvergleich unmöglich gemacht!

Das Gleiche gilt für die Hardware der Unterhaltungselektronik!
Interessant ist, dass es auch Media Online gibt! In dieser Online-Unterabteilung des Unternehmens (Siehe auch Makro Media) bemommt man alle Artikel deutlich billiger! Der Verkäufer, den mand arauf anspricht, erdreistet sich dann zu sagen: "Ja, aber da haben Sie dann auch keinen Service!" Media Markt und Service? Dass wäre ja zu schön!

Preis und Kundendienst: Jeder Einzelhändler liefert auch zum Media Markt Preis, denn es handelt sich bei den ausgezeichnetetn Preisen immer um die lächerlichen, längst überholten s. g. "unverbindlichen Richtpreise" der Hersteller! Nur, der Einzelhändler liefert an, stellt auf, stellt ein, erklärt mir die Bedienung des Gerätes, nimmt den Verpackungsmüll wieder mit, holt im Garantiefall das defekte Gerät ab, stellt mir ein kostenloses Ersatzgerät und liefert wieder an! Das verstehe ich unter dem Begriff: Kundendienst!
Und was bietet mir ein Media Markt oder andere Märkte? Nichts dergleichen! Außer dass mir als Verbraucher täglich eingehämmert wird: Ich bin doch nicht blöd! Danke! Eben weil ich nicht blöd bin, kaafe ich im Einzelhandel!
JH

Olaf19 Metzelkuuz „seit wann kann ich 14 tage testen?sowas gilt nur im onlinehandel, und da eben...“
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> seit wann kann ich 14 tage testen? sowas gilt nur im onlinehandel

Du verwechselst hier zwei Dinge.

Die Fernabsatzregelgung mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht gilt in der Tat nur bei Versand- oder Haustürgeschäften. Wobei damit nicht gemeint ist, dass man 14 Tage lang an dem Artikel herumspielen darf, bevor man ihn dann doch zurückgibt - Versandhändler sind keine mietfreien Verleihgeschäfte :-/

Aber wer hindert den Mediamarkt daran, freiwillig(!) in seinen AGBs ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzubauen? Auch ich habe diese Möglichkeit der "Geschmacksretoure" schon mehrfach genutzt.

Ob das kundenfreundlich ist, sei allerdings dahingestellt - sehr wahrscheinlich bekommt dann ein anderer Kunde die von mir gebrauchte Ware als Neugerät verkauft...

CU
Olaf
@hulk Olaf19
Nanu? Olaf19
Nanu? i.mer
PPC Olaf19