Meine Datalux gab nach nur 10 Wochen den Geist auf, d.h. klack,klack...
Hab sie eingeschickt.Service bietet mir neues Gerät an, Datenrettung nicht möglich, sagt er.
1.Kann ich auch das Geld zurückverlangen ?
2.Hätte gern auch die defekte Platte wieder, darauf ist sozusagen geistiges Eigentum von mir ( Musikeinspielungen ); wurde abgelehnt, es
sei denn, ich verzichte auf das Ersatzgerät.
Weiß jemand ( jurist.) Rat ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi August,
dass du auf das Ersatzgerät verzichten sollst, ist ja eigentlich klar, ansonsten hättest du 2 Platten (ganz gleich in welchem Zustand), wovon du aber nur 1 bezahlt hast.
Wenn du das Geld zurück haben willst, wirst du auch die Platte beim Händler lassen müssen, denn wenn der Kaufpreis wieder in dein Eigentum zurück geht, muss natürlich die Platte wieder in das Eigentum des Händlers zurückgehen. Es ist dann, als hätte der Kauf nie stattgefunden. Alles andere fällt wohl unter Kulanz.
Ansonsten schau mal im BGB zum Thema Gewährleistung und Rechte des Verbrauchers bzw. Händlers nach (Abschnitt 8, Kauf, Tausch, ab § 433).
HAND
Sylvia