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Ebay und die Bewertungsmuffel

seinup / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe noch 4 Bewertungen offen stehen, wo recht hohe Werte über den Tisch gingen, PC Teile. Die Käufer waren allesamt welche, die mehrere Hundert Bewertungen haben, darunter auch positive, die allerdings den Vermerk haben, selbst nicht zu bewerten, aber Bewertungen zu kassieren.

Wie verhält man sich in diesem Falle, wenn man die Käufer schon mehrfach angeschrieben habe, wie es mit der Bewertung aussieht?

Zuletzt, als ich mir bei einer Transaktion den allerwertesten aufgerissen habe und noch Sonderwünsche erfüllt habe etc. gabs auch keine Bewertung für mich, auch nicht nach mehrerem Nachfragen, schlussendlich hab ich den Käufer neutral bewertet aus dem Grunde und geschrieben, dass die Transaktion gut lief, aber keine Bewertung erfolgt. Das war immerhin 8 Wochen nach Ende. Mir hat der Typ dann eine negative Bewertung reingehauen - grundlos. Auf einmal kann er also doch bewerten - sowas hab ich selten erlebt.


Gibts auch hier eine Möglichkeit, was zu tun oder hat man halt Pech, wenn nicht bewertet wird? Ist einfach ärgerlich, besonders, wenn man noch Extrawünsche erfüllt und sich beeilt etc


Der letzte brauchte seine CPU unbedingt, obwohl das Teil für nur 2 Euro wegging, bat er extra um "Express"lieferung am nächsten Tag, obwohl ich sogar angab, wie lange der Versand dauert, da ich nicht jeden Tag wegen 2 Eurofuffzig zur Post renne (stand aber in der Auktion). Käufer hat über 2000 Bewertungen, darunter viele neutrale, weil er selbst nie bewertet....

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out-freyn seinup „Ebay und die Bewertungsmuffel“
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Wie verhält man sich in diesem Falle, wenn man die Käufer schon mehrfach angeschrieben habe, wie es mit der Bewertung aussieht?

Nicht ärgern, nur wundern. Solange eBay es nicht zur Pflicht macht, Bewertungen abzugeben, muss man damit leben. Wenn aus dem Profil eines Verkäufers hervorgeht, dass er nicht bewertet, würde ich ihm auch keine Bewertung geben. Auch eine neutrale Bewertung ist in diesem Fall nicht angebracht, weil die Bewertung weder eine Haupt- noch eine Nebenleistungspflicht aus dem Kaufvertrag darstellt. Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn keine Bewertung abgegeben wird.

Ich hab' mittlerweile 615 Bewertungen vergeben, aber nur 569 bekommen. Das sehe ich noch als ganz gute Quote... :-)
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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