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OVP

[PoT]CreMatoR / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Muss man die Originalverpackung bei einem Umtausch (Umtausch bzw. bei einem Defekt) aufheben, oder genügt lediglich der Kassenbeleg/die Quittung aus?
Gibt es dazu auch einen rechtlichen Verweis (BGB)?

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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Crusty_der_Clown xafford „Ich habe die Seite jetzt nicht ganz durchgelesen, kenne das Urteil aber....“
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Das könnte sicher durchaus passieren. Wie dort im Streitfall allerdings die Entscheidung eines Gerichtes darüber ausfallen würde, ist vermutlich so vorhersagbar wie heute der Wetterbericht vom 25. Mai 2009. Ich würde mich weder als Händler noch als Kunde darauf verlassen, mit so einem Abzug auf der sicheren Seite zu stehen. Kommt wohl vermutlich darauf an, wer das dickere Fell hat...

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Das ist vollkommen egal. Alle