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OVP

[PoT]CreMatoR / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Muss man die Originalverpackung bei einem Umtausch (Umtausch bzw. bei einem Defekt) aufheben, oder genügt lediglich der Kassenbeleg/die Quittung aus?
Gibt es dazu auch einen rechtlichen Verweis (BGB)?

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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Das ist vollkommen egal. Alle
[PoT]CreMatoR Nachtrag zu: „OVP“
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Danke für Eure Antworten.
Speziellen Dank an Crusty für den Link.
Dieses Urteil hatte ich noch im Gedächtnis, aber sehr unvollständig...

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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