Allgemeines 21.989 Themen, 148.625 Beiträge

OVP

[PoT]CreMatoR / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Muss man die Originalverpackung bei einem Umtausch (Umtausch bzw. bei einem Defekt) aufheben, oder genügt lediglich der Kassenbeleg/die Quittung aus?
Gibt es dazu auch einen rechtlichen Verweis (BGB)?

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
bei Antwort benachrichtigen
Alle [PoT]CreMatoR „OVP“
Optionen

Wird das gerät im Laden umgetauscht, dann geht man ohne Verpackung hin.
Das neue Gerät kommt aus der Originalverpackung, das defekte wird da reingepackt.
Fertig.

Wird das Gerät eingeschickt, bekommst Du es repariert in irgend einem Karton wieder.
Auch kein Problem.

Wer hebt schon die ganzen Kartons über Jahre auf?
Und vor allen Ding, wer hat den Platz?
Gibt ja auch größere Sachen.

Schon mal einen großen Fernseher gekauft? Karton m * m * m ?

bei Antwort benachrichtigen