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OVP

[PoT]CreMatoR / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Muss man die Originalverpackung bei einem Umtausch (Umtausch bzw. bei einem Defekt) aufheben, oder genügt lediglich der Kassenbeleg/die Quittung aus?
Gibt es dazu auch einen rechtlichen Verweis (BGB)?

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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Das ist vollkommen egal. Alle
idefix1968 Alle „Das ist vollkommen egal.“
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Wenn Du bei Aldi/Medion kaufst sollst Du selbst die großen Kartons aufbewahren. Sonst mußt Du warten, bis sie Dir per Post einen Karton zuschicken, den Du zum Einsenden benutzen sollst (in meiner Verwandtschaft schon mit defekten Fernsehern etc. innerhalb der Garantie/Gewährleistung passiert).

Ich selbst gehöre zu denjenigen, die genügend Platz haben und dies alles aufbewahren, bis die Zeit gekommen ist alles zu entsorgen. :-)
Wer einen Speicher "und" einen Keller hat, kann sich dies erlauben. Und nicht gefaltet, sondern noch in der ursprünglichen aufgebauten Form. Da kommt einiges zusammen. Bei einem Umzug war dies auch schonmal von Vorteil.

Gruß, Henning

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