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OVP

[PoT]CreMatoR / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Muss man die Originalverpackung bei einem Umtausch (Umtausch bzw. bei einem Defekt) aufheben, oder genügt lediglich der Kassenbeleg/die Quittung aus?
Gibt es dazu auch einen rechtlichen Verweis (BGB)?

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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gelöscht_84526 [PoT]CreMatoR „OVP“
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Der Kassenbeleg reicht. Es ist nicht notwendig, die Originalverpackung aufzubewahren.

Ich würde es so sehen:

14-Tage-Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz: braucht OVP
24-Monate-Gewährleistungsfrist: keine OVP nötig, ist aber zumindest dann, wenn du das Teil selber einschicken willst, sehr hilfreich.

Gruß

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Das ist vollkommen egal. Alle