Ab dem 1.1.2007 gelten PCs nun als Rundfunkempfangsgeräte, das ist beschlossene Sache. Der monatliche Obolus an die GEZ beträgt damit 5,52 €. Die volle GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 € ist anscheinend vom Tisch. Nicht betroffen sind private Haushalte, die bereits GEZ bezahlen.
Unternehmen und Selbständige müssen allerdings die neue Gebühr entrichten, auch wenn sie gar kein Radio hören. Die neue Regelung betrifft auch UMTS-Handys.
Quelle: Spiegel online
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Ja, das ist schon möglich, dass nach der Anzahl der Geräte gefragt wird - das heißt aber definitiv nicht, dass du "pro Gerät" zahlst. Normalerweise gilt: 1 Haushalt - 1 Anmeldung (wobei eine WG afaik nicht als 1 Haushalt zählt, aber da bin ich nicht sicher).
Es gibt natürlich wie überall im Leben etliche Ausnahmen, wenn man z.B. ein Arbeitszimmer steuerlich geltend macht und dort Fernseher stehen hat, muss der extra angemeldet werden; oder ein Fernseher im Kinderzimmer, wenn die Kinder schon groß sind und eigenes Geld verdienen. Ein Autoradio hingegen muss nicht zusätzlich angemeldet werden, sofern das Auto nicht geschäftlich genutzt wird - sonst zählt es mit zum Haushalt. Rundfunkgeräte in einer Ferienwohnung hingegen schon.
CU
Olaf