Verehrte empörte Gemeinde,
hier wird getan als wäre es etwas ganz Neues. Ich bin auch gegen Alles was sich um die GEZ rankt. Aber der gültige Staatsvertrag (RGebStV) ist aus dem Jahre 2004 (Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./ zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs.). Es wurde dort lediglich eine Übergangsfrist bis zum eingeräumt(§ 11, Abs. 2), in der die Rechner - wie es dort heißt - von der Gebührenpflicht ausgenommen sind. Wenn man sich den § 5, Abs. 3 mal ansieht, sollte man sich etwas entspannen. Es trifft lediglich die jenige Nutzer, die bisher kein Gerät bei der GEZ angemeldet haben. Auch Firmen brauchen bei internetfähigen PC nicht in Panik ausbrechen, wenn sie bereits für anderere Geräte Gebühren zahlen. Leider ist es auch bei der GEZ so, dass das reine bereithalten einer Empfangsmöglichkeit schon den Tatbestand der Gebührenpflicht erfüllt, man brauch es noch nicht einmal nutzen. Wir als Verbraucher haben wohl fasst 2 Jahre geschlafen und sind nicht auf die Barrikaden gegangen. Das man jetzt auch internetfähige Handy auch als Rechner ansieht wundert mich nicht mehr.