Ab dem 1.1.2007 gelten PCs nun als Rundfunkempfangsgeräte, das ist beschlossene Sache. Der monatliche Obolus an die GEZ beträgt damit 5,52 €. Die volle GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 € ist anscheinend vom Tisch. Nicht betroffen sind private Haushalte, die bereits GEZ bezahlen.
Unternehmen und Selbständige müssen allerdings die neue Gebühr entrichten, auch wenn sie gar kein Radio hören. Die neue Regelung betrifft auch UMTS-Handys.
Quelle: Spiegel online
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Verehrte empörte Gemeinde,
hier wird getan als wäre es etwas ganz Neues. Ich bin auch gegen Alles was sich um die GEZ rankt. Aber der gültige Staatsvertrag (RGebStV) ist aus dem Jahre 2004 (Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./ zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs.). Es wurde dort lediglich eine Übergangsfrist bis zum eingeräumt(§ 11, Abs. 2), in der die Rechner - wie es dort heißt - von der Gebührenpflicht ausgenommen sind. Wenn man sich den § 5, Abs. 3 mal ansieht, sollte man sich etwas entspannen. Es trifft lediglich die jenige Nutzer, die bisher kein Gerät bei der GEZ angemeldet haben. Auch Firmen brauchen bei internetfähigen PC nicht in Panik ausbrechen, wenn sie bereits für anderere Geräte Gebühren zahlen. Leider ist es auch bei der GEZ so, dass das reine bereithalten einer Empfangsmöglichkeit schon den Tatbestand der Gebührenpflicht erfüllt, man brauch es noch nicht einmal nutzen. Wir als Verbraucher haben wohl fasst 2 Jahre geschlafen und sind nicht auf die Barrikaden gegangen. Das man jetzt auch internetfähige Handy auch als Rechner ansieht wundert mich nicht mehr.