Ab dem 1.1.2007 gelten PCs nun als Rundfunkempfangsgeräte, das ist beschlossene Sache. Der monatliche Obolus an die GEZ beträgt damit 5,52 €. Die volle GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 € ist anscheinend vom Tisch. Nicht betroffen sind private Haushalte, die bereits GEZ bezahlen.
Unternehmen und Selbständige müssen allerdings die neue Gebühr entrichten, auch wenn sie gar kein Radio hören. Die neue Regelung betrifft auch UMTS-Handys.
Quelle: Spiegel online
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Die Gebühr fällt doch für internetfähige PC an, und nicht für den Internetanschluß ;-) Wer also einen Internetanschluß ohne PC hat, zahlt keine Gebühr.
Auch wenn das wohl wenig sinnvoll ist, darf doch bezweifelt werden, ob ein Internetanschluß schon als Beweis für einen internetfähigen PC reicht. Es gibt z.B. Webcams für´s Netzwerk. Das sind zwar ebenfalls Rechner (Web-Interface), eine Einstufung als PC wäre aber reichlich weit hergeholt.
Gruß
hundertneunundneunzig