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Biermaus / 191 Antworten / Flachansicht Nickles

Also ich habe den IQ-Test gestern gemacht und bin mir nicht mehr sicher, ob die Zahlungshinweisung auf 30 Euro bei der Regestrierungssite ersichtlich war, habe aber das Gefühl, dass diese erst später ersichtlich wurden (?). Die AGB's hab ich mir nur flüggig durchgelesen, den Test gemacht und nachher bin ich draufgekommen, dass ich 30 Euro zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt macht mir das jetzt Angst, ich habe der Firma per Mail bezügl. Widerrufsrecht geschrieben (wobei mir klar ist, dass ich ja den Test gemacht habe) aber daraufhin hieß es nur, ich müsse die 30 Euro bezahlen. Ich war schon einmal Opfer von der Firma probino.de und hab da eine Rechnung per Mail und ein Inkassoschreiben zugesendet bekommen, woraufhin ich mit einem eingeschriebenen Brief zurückkonterte, bis ich dann erfuhr, dass es mit der Firma aus war, schließlich haben die auch massig Leute verarscht und abgezockt. Jedenfalls hat man bei iqfight NICHT deutlich darauf hingewiesen, dass da etwas zu zahlen ist (vor allem - man bedenke die ganzen anderen Online-IQ-Tests, die gratis sind) und dies müsste in AGBs sowie Registrierungsseite doch deutlich ersichtlich sein, oder lieg ich da falsch? Angst macht mir nur, dass ich nicht weiß was ich tun soll. Tausend Mahn& Inkassoschreiben abwarten und einen Haufen zahlen, oder gleich 30 euro überweisen. Die Sache ist sehr unsicher. Gemacht hab ich den Test, aber ich fühle mich sehr hintergangen. Was kann ich tun, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

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Nur so ein Gedanke - der IQ-Test ist doch ziemlich einfach und genial! Wer bezahlt ist "doof", wer nicht bezahlt, ist "schlau".
Im Ernst - Anwälte und Inkassobüros können euch soviel Papier ins Haus schicken, wie sie lustig sind, ihr müsst gar nichts tun. Interessant wird es erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Und auch den kann erstmal jeder erwirken, das Gericht überprüft die Forderungen nicht. Wenn man fristgerecht widerspricht, kann der Gläubiger einen Prozess anstrengen oder es bleiben lassen; wenn man nicht widerspricht, dann ist die Forderung rechtskräftig.
Da es sich hier um offensichtliche Bauernfängerei handelt und die Forderung keinesfalls begründet ist, wird sich dieser Herr (oder wer auch immer) schön davor hüten, seine Forderung tatsächlich einzuklagen - dann würde er den Musterprozess nämlich verlieren und seine Masche wäre hin.
Rechtlich gegen so etwas vorgehen tun gelegentlich mal die Verbraucherzentralen. Allerdings gibt's diese Maschen wie Sand am Meer, der einzelne Betrüger kommt damit eine Weile durch. Und mehr will er auch nicht.
B.t.w.: Bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung - nur meine Meinung.

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nehmts mir net übel Anonym
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