Hallo zusammen!
Wer kennt das nicht: Videorecorder auf Pause schalten, wenn die blöde Werbung kommt - oder vorspulen, wenn es sich um eine Aufzeichnung handelt. Geht es nach der Firma Philips, ist damit bald Schluss - Umschalten oder Vorspulen soll verhindert oder gar mit einer Gebühr(!) belegt werden:
Alle Einzelheiten in diesem Artikel.
Meine Meinung: Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
Das Ignorieren von Werbung ist Konsumzwangsverweigerung in fortgeschrittenem Stadium. Das muss mit harten Bandagen bekämpft werden. Ich schlage vor, dass Toilettenbesuche während der Werbeunterbrechungen mit einem Bußgeld von mindestens 20 € pro Minute entgangener Werbezeit belegt werden.
Blasenschwache haben dann Pech gehabt :-)
CU
Olaf
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Kann ich aus meinem Bekanntenkreis nicht bestätigen. Ich kenne mehr Leute, die die Privatsender meiden, und das nicht nur wegen der erdrückenden Masse an Werbung....Eine mechanische oder elektronische Deaktivierung der ÖR Sender wäre übrigens völlig sinnlos: Man zahlt ja dafür GEZ, dass man Geräte zum Empfang bereit hält, nicht dafür, dass man ganz bestimmte Sender guckt oder nicht guckt
Das war vor Jahren nicht so klar. Deshalb gab es sogar Personen, die gegen GEZ-Gebühren geklagt haben, weil sie keine öffentlich-rechtlichen Sender (mehr) empfangen konnten (nach technischer Deaktivierung durch Manipulation am Tuner, nicht durch Zusatzgerät - das wäre ja recht einfach wieder aufhebbar gewesen), also auch dafür nicht bereithielten. Erst nach entsprechenden Urteilen wurde das als - leider - sinnlos erachtet (z.B. OVG Berlin 1990).
Sport: Mir ging es um das Interesse der Werbefirmen, die durch das Patent geschützt werden sollen. Beim Sport sind diese (und wie Du sagst nicht einmal nervend) auch ohne technische Tricks bereits geschützt, da zwangsweise in aller - sportinteressierter - Augen.
Greets
Tom West
Das war vor Jahren nicht so klar. Deshalb gab es sogar Personen, die gegen GEZ-Gebühren geklagt haben, weil sie keine öffentlich-rechtlichen Sender (mehr) empfangen konnten (nach technischer Deaktivierung durch Manipulation am Tuner, nicht durch Zusatzgerät - das wäre ja recht einfach wieder aufhebbar gewesen), also auch dafür nicht bereithielten. Erst nach entsprechenden Urteilen wurde das als - leider - sinnlos erachtet (z.B. OVG Berlin 1990).
Sport: Mir ging es um das Interesse der Werbefirmen, die durch das Patent geschützt werden sollen. Beim Sport sind diese (und wie Du sagst nicht einmal nervend) auch ohne technische Tricks bereits geschützt, da zwangsweise in aller - sportinteressierter - Augen.
Greets
Tom West