Streit um vermeintliche Bagatell-Klausel
(24.10.2005)
Die deutschen Staatsanwälte beklagen, dass sie nicht mehr Herr der Flut von Klagen werden, die wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße angestrengt wurden. Sie fordern eine "Bagatell-Klausel" im Urheberrecht: Wer nur zum Eigenbedarf klaut, bleibt möglicherweise von der strafrechtlichen Verfolgung ausgespart. Die vormalige Justizministerin Brigitte Zypries stand dem Vorschlag positiv gegenüber, die Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt: Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.
Wer Raubkopien "in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen, privaten, Gebrauch" widerrechtlich vervielfältigt, soll – unter Vorbehalt – straffrei bleiben. Das besagt im Wesentlichen die jüngste Fassung des Kabinettsentwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reform des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts (§ 106).
Mehr hier: http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/audio_video_foto/audio_und_musik/bagatell_klausel/index.html
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Aus der Warte der kreativen Machern habe ich das
ehrlich gesagt noch nie betrachtet - aber in diesem Punkt
kann ich mich nur an dein Opening halten : vollkommen richtig !
Diese trifft es weitaus härter als den legitimen Backuper,
oder wer sonst Rohlinge legal verwendet.
Das ganz traurige kommt wahrscheinlich erst zu Tage, wenn
man sich vor Augen hät, wie diese Gebühren entstanden sind.
Letztendlich ist es ja eine (sehr kontroverse) Kompromisslösung,
resultierend aus der Tatsache, dass die "Szene" weder gewünscht
noch kurz- bis mittelfristig zu eliminieren ist.
Also sagt man sich : besser #jetzt# noch ein bißchen was rausholen
als sich auf die langfristige Wirkung der Rechtsmittel zu verlassen.
Konsens :
Crazy World - ruled by dollars ! (und als solches beliebig übertragbar)
Nichts neues - aber immer wieder betrübend...