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Ja, was denn nun?

wurstfett / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Streit um vermeintliche Bagatell-Klausel
(24.10.2005)
Die deutschen Staatsanwälte beklagen, dass sie nicht mehr Herr der Flut von Klagen werden, die wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße angestrengt wurden. Sie fordern eine "Bagatell-Klausel" im Urheberrecht: Wer nur zum Eigenbedarf klaut, bleibt möglicherweise von der strafrechtlichen Verfolgung ausgespart. Die vormalige Justizministerin Brigitte Zypries stand dem Vorschlag positiv gegenüber, die Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt: Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.



Wer Raubkopien "in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen, privaten, Gebrauch" widerrechtlich vervielfältigt, soll – unter Vorbehalt – straffrei bleiben. Das besagt im Wesentlichen die jüngste Fassung des Kabinettsentwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reform des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts (§ 106).



Mehr hier: http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/audio_video_foto/audio_und_musik/bagatell_klausel/index.html

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IHMO ist das sinnvoll Olaf19
Der Olaf19
SirHenrythe3rd idefix1968 „Es wurde erwähnt, daß dieser Fall nicht geahndet wird. So schlau bin ich auch,...“
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Ich bin selber von diesem Thema nicht betroffen; besitze weder
einen CD- oder DVD-Brenner noch einen Client zu den diversen
Filesharing-Portalen.
Dennoch beobachte ich dieses Thema aus reinem Interesse
an den rechtlichen Hintergründen schon über mehrere Jahre.

Und wer das schon über einen längeren Zeitpunkt gemacht hat,
kommt zu dem Resumeé, dass der Vorschlag von Madame Zypries
alles andere als überraschend kommt.
Über die Hintergründe kann ich nur spekulieren;
vielleicht ist sie überfordert, vielleicht mit dem Thema
zu wenig vertraut oder es gibt schlichtweg für eine
Bundesjustizministerin andere Prioritäten.

Zusammenfassend kann man nur sagen :
Ihre Vorschläge waren seit jeher sehr kontrovers
zu den Vorstellungen der Industrie-Lobby.
Das ganze, sofern es in einem "kleinen" Rahmen für "private"
Zwecke geschieht, als Bagatelldelikt abzustempeln paßt da sehr
gut ins Gesamtbild.

Ich will mich nicht auf eine Seite schlagen; Argumente für
ihre Vorgehensweise haben beide zu genüge.
Die von Olaf erwähnte Gebührenerhebung auf alles,
was als potentielles Mittel zur Straftat genutzt werden
könnte ist wohl da noch die ungerechteste Variante,
da sie auch "brave" User betrifft.

Aber was haltet ihr von der Theorie,
dass das ganze langfristig auf andere Weise gelöst wird ?
Also eher auf technischer Basis - und sei es eine
komplette Reformierung des Internet-Protokolls, dass
jeglichen Mißbrauch von dem Mittel Datentransfer
unterbindet ?
Spekuliert wird darüber schon lange und man kann ja nicht
ausschliessen, dass nach der jetzigen Variante des
Säbelrasseln und statuieren von Exemplen genau dieser
Weg gegangen wird.
Nicht nur im Hinblick auf Raubkopierer/Filesharer sondern
auf den Mißbrauch des Medium Internet generell in all seinen
Stilblüten.

Ich rede hier nicht über den Zeitraum von 1-3 Jahren;
kann mir aber nicht vorstellen, dass sich auch noch
meine Enkel 1000de aktuelle Top-Titel jeglicher
Genres auf diese -für den verruchten User :-) - paradisische
Art und Weise organisieren können.







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Zustimmung @Sir Henry Olaf19
Response @Olaf SirHenrythe3rd