Streit um vermeintliche Bagatell-Klausel
(24.10.2005)
Die deutschen Staatsanwälte beklagen, dass sie nicht mehr Herr der Flut von Klagen werden, die wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße angestrengt wurden. Sie fordern eine "Bagatell-Klausel" im Urheberrecht: Wer nur zum Eigenbedarf klaut, bleibt möglicherweise von der strafrechtlichen Verfolgung ausgespart. Die vormalige Justizministerin Brigitte Zypries stand dem Vorschlag positiv gegenüber, die Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt: Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.
Wer Raubkopien "in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen, privaten, Gebrauch" widerrechtlich vervielfältigt, soll – unter Vorbehalt – straffrei bleiben. Das besagt im Wesentlichen die jüngste Fassung des Kabinettsentwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reform des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts (§ 106).
Mehr hier: http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/audio_video_foto/audio_und_musik/bagatell_klausel/index.html
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Abgesehen davon, dass unsere hoffnungslos überlastete Justiz sich nicht mit jedem Pille-Palle-Kram auseinandersetzen kann: ich fände eine solche Regelung auch den Urhebern gegenüber nicht unzumutbar. Schließlich zahlen wir alle pauschale Abgaben auf Geräte und Medien, die zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material geeignet sind; Abgaben auf CD/DVD-Brenner und -Rohlinge z.B. Da kann man wohl ein kleines Entgegenkommen verlangen.
> Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt:
> Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.
Da haben wohl ein paar Leute jede Bodenhaftung verloren. Dann kann man ja gleich lebenslänglich für Ladendiebstahl verlangen.
CU
Olaf
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