Streit um vermeintliche Bagatell-Klausel
(24.10.2005)
Die deutschen Staatsanwälte beklagen, dass sie nicht mehr Herr der Flut von Klagen werden, die wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße angestrengt wurden. Sie fordern eine "Bagatell-Klausel" im Urheberrecht: Wer nur zum Eigenbedarf klaut, bleibt möglicherweise von der strafrechtlichen Verfolgung ausgespart. Die vormalige Justizministerin Brigitte Zypries stand dem Vorschlag positiv gegenüber, die Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt: Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.
Wer Raubkopien "in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen, privaten, Gebrauch" widerrechtlich vervielfältigt, soll – unter Vorbehalt – straffrei bleiben. Das besagt im Wesentlichen die jüngste Fassung des Kabinettsentwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reform des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts (§ 106).
Mehr hier: http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/audio_video_foto/audio_und_musik/bagatell_klausel/index.html
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> Gebührenerhebung auf alles, was als potentielles Mittel zur Straftat genutzt werden
> könnte ist wohl da noch die ungerechteste Variante, da sie auch "brave" User betrifft.
Du hast völlig recht. Schlimmer noch, gerade diejenigen, die selbst kreativ als Urheber tätig sind, sind auf technische Hilfsmittel in Form von CDs/DVDs und deren Brennern angewiesen, um ihren eigenen produktiven Output konservieren und verbreiten zu können.
Und eben dafür zahlen sie nicht mehr und nicht weniger Abgaben als diejenigen, die CDs und DVDs samt Brennern auschließlich dafür benutzen die künstlerische Arbeit anderer für private Zwecke zu nutzen... crazy world.
CU
Olaf