Hallo zusammen!
Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.
Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?
Danke im voraus für die Antworten!
Gruß
gimp
Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.616 Beiträge
Nööö, nichts ist mit dem Veranstalter, glaube ich jedenfalls nicht. Ich denke mal, der Fotograf hat so ne Art "Hausrecht" bei Turnieren in der Nähe. Schließlich ist er in Bayern sehr stark vertreten. Mag sein, er muß sich bewerben, denn dort wird wahrscheinlich - wie überall - gelten, die Konkurrenz ist groß.
Sei es drum, wie gesagt (lies meinen Kommentar zu Olaf), ich will ihm ja nichts Böses, streiten will ich mich auch nicht, es ging mir nur drum, mal die rechtliche Seite abzuklopfen.
Aber Danke an euch alle, ich denke, meine Frage ist von allen Seiten beleuchtet worden.
Hoffe natürlich, es hilft auch anderen, die in einer ähnlichen Frage unsicher sind!
Es grüßt der
gimp
P.S. Bin natürlich für weitere Meinungen offen!