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Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen

gimp / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.

Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?

Danke im voraus für die Antworten!

Gruß
gimp

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Zaphod gimp „Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen“
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... du hast die Bilder gekauft, aber nicht das Recht zur Veröffentlichung ...
HTH, Z.

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gimp Zaphod „Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen“
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Heißt also, ich muß ihn erst fragen! O.K, kein Problem, werde ihn bald wiedersehen.
Wie sieht es aus mit einem Hinweis auf den Fotografen? Muß ich dann zu den Bildern einen Copyright Hinweis machen? Bin mir nicht sicher, ob er mir die Fage so "aus dem Stand" raus beantworten kann.

gimp

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Mario32 gimp „Heißt also, ich muß ihn erst fragen! O.K, kein Problem, werde ihn bald...“
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Wobei in diesem Fall in dem der (Berufs)fotograf ja Bilder von DIR (!) gemacht hat zunächst vor den Rechten des Knipsers an dem physischen Film/Bildmaterial DEIN Recht am eigenen Bild vorgeht.
Ist also zwar eigentlich richtig was Zap geschrieben hat bezüglich Kauf des (physischen) Bildmaterial und dem nicht kauf des rechtes zur veröffentlichung.

Aaaber das Recht zur veröffentlichung hast zunächst mal nur du als der fotografierte! Wenn du dieses Recht durch welche vereinbbarung auch immer an ihn abtrittst bzw ihm ein entsprechendes nutzungsrecht einräumst...
...sieht die Sache natürlich schon Formaljuristisch (KunstUrhG u.a.) komplizierter aus!

Ausnahmen bezüglich "Recht am eigenen (Ab)Bild" bestätigen hier die Regel; wenn du nicht als Einzelperson z.b. in einer Bewegungsstudie/Portraitaufnahme beim Sprung über eine Hürde, sondern auf einer offentlichen Veranstaltung in einer Menschenmasse mitabgebildet bist!

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xafford gimp „Heißt also, ich muß ihn erst fragen! O.K, kein Problem, werde ihn bald...“
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Was Du wie mit ggekauften Bildern machen darfst regelt im Prinzip die Lizenz, die Du mit dem Kauf der Fotos erworben hast. Dummerweise hast Du wahrscheinlich keinen "Lizenzvertrag" abgeschlossen, sondern Du hast enfach für die Bilder bezahlt und eine Quittung bekommen. Gültig wäre hier also die Vorgaben von BGB und Urheberrecht. Leider kann ich Dir aber nicht sagen, welches Nutzungsrecht Du amit erworben hast.
Was bei deinen Bildern noch mitspielte ist zzwar das Recht am eigenen Bild, daß Dir aber nur in gewissen Grenzen das Recht einräumt zu Untersagen, daß ein Bild von Dir gemacht werden darf (auch nur, wenn Du ein wichtiger Teil des Motives bist, bei Aufnahmen wo Du zufällig irgendwo klein im Hintergrund bist zählt as nicht mehr) und daß Du eine Veröffentlichung der Bilder in Grenzen untersagen darfst (hier gilt die gleiche Einschränkung). Beides greift hier aber nicht, da Du ja den Bildern schon zugestimmt hast und nicht der Fotograf sie veröffentlichen will, sondern Du.


Entweder machst Du dich also schlau, weche Nutzungsrechte Dir bei einem normalen Kauf eingeräumt werden (ich glaub nicht, daß eine Veröffentichung eingeschlossen ist), oder Du bittest den Fotografen persönlich um die Einräumung der Nutzungsrrecchte (welche ich an deiner Stelle auch schriftlich festhalten würde, auch wenn es nur formlos geschieht).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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gimp xafford „Was Du wie mit ggekauften Bildern machen darfst regelt im Prinzip die Lizenz,...“
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Danke für die Antworten!

Habe auf der Homepage des Fotografen nachgesehen, ob er zu diesem Thema was schreibt.
Tut mir leid, hätte ich auch früher dran denken können, war mal wieder ein typischer Fall von erst fragen, dann nachdenken.
Er schreibt dort zum Copyright, das man die Bilder u.a. auf der privaten Homepage veröffentlichen darf, sofern man eine exakte Quellenangabe macht. Gut, werde ich machen, ist ja kein Problem.

Beim Stöbern auf seiner Page habe ich jedoch gesehen, daß er genau diese Bilder von mir (als Hauptmotiv !) selbst veröffentlicht hat. Man kann sie jedoch nicht runterladen, die Möglichkeit hat er gesperrt. Der Veröffentlichung habe ich nicht zugestimmt, d.h. auf der Quittung habe ich keinen Hinweis gefunden. Begibt er sich da nicht selbst auf dünnes Eis?
Er schreibt weder in dem Copyright-Vermerk noch in den AGB's das er die Bilder evtl. veröffentlicht. Er behält sich lediglich die gewerbliche Nutzung vor. Dies hat er jedoch so formuliert, daß man selbst diese Bilder nicht gewerblich nutzen darf
Ich meine, mir geht's nicht darum, es ihm (also im Speziellen genau ihm!) zu verbieten, es würde mich nur mal interessieren. Weil, eigentlich hat mich noch nie jemand gefragt, ob ich einverstanden bin, daß ein Foto von mir veröffentlicht wird. Oder kann es sein, daß in diesem Fall (d.h. bei einer öffentlich zugänglichen Sportveranstaltung) möglicher-weise so eine Art "Öffentliches Interesse" besteht und das deshalb keine Erlaubnis eingeholt werden muß?

gimp

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Olaf19 gimp „Danke für die Antworten! Habe auf der Homepage des Fotografen nachgesehen, ob...“
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Hi Gimp,

Zur rechtlichen Situation haben Dirk, Mario und Xaff ja schon Einiges gesagt - aber was heißt denn schon "die Möglichkeit des Downloads hat er gesperrt"? Sorry, aber da lachen doch die Hühner...!

Wie hat er es denn gesperrt - etwa wieder mit so einer doofen Javascript Alertbox und irgendeiner neckischen Warnmeldung ("Diese Bilder sind geschützt")? Einfach Javascript abschalten, Seite reloaden, und schon geht die rechte Maustaste wieder, inkl. Speicherungsfunktion.

Mit etwas Geschick ließen sich die Bilder übrigens auch aus dem Browsercache auslesen. Oder man macht einen Screenshot und schneidet die Bilder dort später aus - etwas langstielig zwar, geht aber alles wenn es muss.

Wie auch immer - wenn du mit der Veröffentlichung deiner Bilder im Internet nicht einverstanden bist, dann sag das dem Fotografen - rein rechtlich scheint er sich in einer Grauzone zu bewegen, wenn ich die bisherigen Beiträge richtig deute. Aber es geht im Leben nicht immer um Rechthaben und -bekommen - vorausgesetzt dass man mit dem Mann vernünftig reden kann, einigt ihr euch am besten untereinander. Dafür sollte eigentlich jeder Verständnis haben, dass es nicht Jedermanns Sache ist, mit Bild im Internet zu stehen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gimp Olaf19 „Bilder-Download lässt sich nicht effektiv verhindern!“
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Hi Olaf!

Gesperrt ist der falsche Ausdruck, runterladen kann man sich die Fotos natürlich, aber bei einer Auflösung in "verwertbarer" Größe hat er Kreuze (=weiße Striche) über die Foto's gelegt. Damit sind sie unbrauchbar. Nun ja, unbrauchbar ist wieder falsch, wenn man die heutigen Bildbearbeitungsprogramme betrachtet.

Vielleicht habe ich es auch nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht, aber mir ist es eigentlich egal, ob mein Foto bei IHM sozusagen als "Werbung" oder als "Ansporn zum Kauf weiterer Bilder" auf der Page auftaucht. Er ist schließlich jemand, der in ganz Bayern Foto's von Tanzsportveranstaltungen macht und ich habe durchaus die Absicht, weiterhin ab und zu mal welche von ihm zu erwerben (sind schon gut, die Bilder).
Vorab ging es mir nur darum, zu erfahren, ob ich einfach so Foto's eines Fotografen der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Nach den erfolgten Antworten habe ich mich dafür interessiert, ob er mein Foto ins Internet reinstellen darf bzw. ob das überhaupt jemand darf. Und mir geht es im Moment nicht um's Recht haben/bekommen.
Nur möchte ich auch nicht, das jeder x-beliebige Foto's von mir verwendet und da ist es doch gut, wenn man wenigstens ein klein bißchen was über die rechtliche Seite erfährt.

Gruß
gimp

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dirk42799 gimp „Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen“
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Hallo gimp,

Deine Situation ist leider sehr verzwickt, daher drösel ich das mal ein bißchen auf.
Wenn auf einer Sportveranstaltung (z. B. Olympia) ein Fotograph vor Ort Bilder von den Athleten schießt, kann er diese Bilder in aller Regel (!) ohne nachzufragen veröffentlichen (von wegen öffentliches Interesse und Persönlichkeit der Zeitgeschichte).
Wenn der gute Mann aber bei einer lokalen Aktion auf dem Bolzplatz der Borussia Banana (hab ich mich weggelegt vor lachen...) er gezielt ein Bild von Dir macht, darf es das grundsätzlich nicht veröffentlichen (egal auf welchem Wege), ohne Dich nicht vorher gefragt zu haben.

Jetzt wird´s prickelig:
was ich aus Deinen Beiträgen nicht ganz nachvollziehen konnte: hast Du zu dem Fotographen gesagt "machen Sie Bilder von mir" oder hat der einfach mal "drauf gehalten" (wichtig für die Lizenzfrage) und bist Du ein bundesweit bekannter Hochleistungssportler oder eher Typ "Regionalheld"? ;-)

Dazu die Antworten: wenn Du ihn aufgefordert hast, Bilder von Dir zu machen (egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich), bist Du der Rechteinhaber der Bilder (ebenfalls egal, ob Du Sportheld oder Hobbykicker bist). Mit der Veröffentlichung auf seiner Seite verstößt er dann gegen Deine Rechte am Bild.
Hat er einfach nur "drauf gehalten" und Du hast von ihm ein Bild gekauft, ist der Fotograph Rechteinhaber und Du hast lediglich einen Abzug (ohne Lizenz zur Vervielfältigung) gekauft. Du darfst das dann - wie er auch schreibt - veröffentlichen, sofern Du auf den Fotographen verweist.

Uff...
"klar soweit?" (na, welcher Film ist das?)

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gimp dirk42799 „Hallo gimp, Deine Situation ist leider sehr verzwickt, daher drösel ich das mal...“
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@ dirk
Jetzt kommt's dicke :-)))
Ich habe ihn weder aufgefordert, ein Bild von mir zu machen, noch hat er einfach nur draufgehalten.
Konkret: Es war ein regionales Tanzsport-Turnier, und er hat mich und meine Partnerin, wie auch alle anderen Paare, in Großaufnahme während des Tanzens fotografiert, heißt: auf den Foto's sind meine Partnerin und ich in voller Lebensgröße zu sehen, wie wir über's Parkett schweben (oder aber auch stolpern :-)) ).
Muß man das jetzt als "gezielt nur mal draufgehalten" bezeichnen?
Natürlich weiß ich, daß auf jedem Turnier ein Fotograf dabei ist, die wollen mit dem Verkauf der Foto's natürlich Geld verdienen. Von mir aus gerne.
Wie gesagt, ich will ihm die Veröffentlichung der Bilder nicht verbieten, es hatte mich nach den Antworten mal interessiert, ob nicht nur ich ihn bezüglich der Veröffentlichung fragen muß, sondern er eigentlich auch mich.

Wie beurteilst du die Situation jetzt?

gimp

P.S. Glaube nicht, das ich den Film kenne...

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dirk42799 gimp „@ dirk Jetzt kommt s dicke :- Ich habe ihn weder aufgefordert, ein Bild von mir...“
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"klar soweit?" ist Johnny Depp alias Jack Sparrow in "Fluch der Karibik".
Nur so am Rande... ;-)

Das, was der gute Mann da gemacht hat, würde ich als "drauf halten" bezeichnen.
Jedoch sind Du und Deine Partnerin - sofern die einzigen gut erkennbaren Personen - der "Sinn des Bildes". Olaf nennt das oben eine Grauzone, auf gut deutsch heißt das: hängt davon ab, ob z. B. ein Richter einen guten Tag hat oder nicht.
Soll heißen: drauf halten, weil ungefragt. Andererseits regionales Tanzsport-Turnier, bei dem es ja u. U. auch üblich ist, daß von Fotographen Bilder gemacht werden. Die große Frage hier ist m. E., wer den Mann beauftragt hat, Fotos zu machen. Wenn´s der Veranstalter ist, macht das die Sache zwar komplexer, aber mit 99%iger Wahrscheinlichkeit ist der Fotograph dann nicht Rechteinhaber. Wenn Du weißt, das da so einer rumrennt und Fotos knippst und Du nix dagegen sagst, könnte man das im Zweifelsfall als Einwilligung werten.
Unter´m Strich probier erst einmal folgendes:
gehe zum Fotographen, sag ihm, Du würdest das Bild gerne auf Deiner eigenen Seite veröffentlichen. Dann wird er evtl. sagen "nur mit Quellenangabe". Dann könntest Du sagen "naja, ich habe das Bild nicht in Auftrag gegeben und bin mit der kommentarlosen Veröffentlichung auf Ihrer Internetseite auch nicht einverstanden". Dann könnt ihr euch einigen und gegenseitig die kommentarlose Verwendung des Bildes gestatten. Bei der Person des Fotographen ist jedoch als Besonderheit zu berücksichtigen, daß er das Bild zu Werbezwecken einsetzt, sozusagen Kapital aus der Verwendung zieht...

Ich persönlich seh´s so:
stell Dir vor, ich bin Fotograph, gehe auf die Straße (Öffentlichkeit), fotographiere gezielt eine ziemliche scharfe Frau und hänge das Bild - ohne zu fragen - in mein Schaufenster. Das verletzt zweifelsohne die Rechte der Frau (solange es nicht Claudia Schiffer ist) an ihrem eigenen Bild. Die Regelungen, die jetzt schon für die Öffentlichkeit gelten, müssen erst recht im selben Umfang für geschlossene, private Situationen gelten.
Meines Erachtens sind Du und Deine Partnerin Rechteinhaber und könnt von dem Fotographen Entfernung des Bildes oder alternativ Wertersatz verlangen. Soweit würde ich es aber mal einfach nicht kommen lassen.

Geh(t) da hin, unterhaltet euch und schildert die Situation sachlich.
Hat den Vorteil, man gewinnt vielleicht einen guten Freund, entlastet die Gerichte und jeder ist zufrieden. :-)

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gimp dirk42799 „ klar soweit? ist Johnny Depp alias Jack Sparrow in Fluch der Karibik . Nur so...“
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Nööö, nichts ist mit dem Veranstalter, glaube ich jedenfalls nicht. Ich denke mal, der Fotograf hat so ne Art "Hausrecht" bei Turnieren in der Nähe. Schließlich ist er in Bayern sehr stark vertreten. Mag sein, er muß sich bewerben, denn dort wird wahrscheinlich - wie überall - gelten, die Konkurrenz ist groß.
Sei es drum, wie gesagt (lies meinen Kommentar zu Olaf), ich will ihm ja nichts Böses, streiten will ich mich auch nicht, es ging mir nur drum, mal die rechtliche Seite abzuklopfen.

Aber Danke an euch alle, ich denke, meine Frage ist von allen Seiten beleuchtet worden.
Hoffe natürlich, es hilft auch anderen, die in einer ähnlichen Frage unsicher sind!

Es grüßt der
gimp

P.S. Bin natürlich für weitere Meinungen offen!

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Markus Klümper gimp „Nööö, nichts ist mit dem Veranstalter, glaube ich jedenfalls nicht. Ich denke...“
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Obwohl ich gelegentlich für Geld (legal!) fotografiere und mich mit Urheberrecht schon intensiv beschäftigt habe ist die Sachlage hier zu hoch für mich. Nicht das mir das Problem theoretisch nicht verständlich wäre - nur in der Praxis ist es kaum relevant. M.E. kann jeder mit den Bildern die er von sich erworben hat machen was er will. Jedenfalls wenn nur er auf dem Foto zu sehen ist. Anders sähe es noch aus wenn es sich um aufwendig erstellte Fotos handelt, die dann zu kommerziellen Werbezwecken ausgeschlachtet werden. Eigentlich ist in dieser hier beschriebenen Konstelation der Fotograf auf weniger als dünnem Eis. Sofern er nicht von Veranstalter explizit beauftragt wurde und Du im Rahmen einer Teilnahmevereinbarung den Fotos zugestimmt hast darf er die Bilder nur für Reportagezwecke verwenden, aber kaum für Eigenwerbung. Im Alltag können sich Motiv und Fotograf normalerweise arrangieren, aber wenn hart auf hart käme würde es spannend werden. Ich möchte mal behaupten das es kein Pauschale Rechtslage in diesem verzwickten Fall gibt sondern immer die Umstände gewichtet werden müssen. Qualität, Marktwert, Kaufpreis... all das fließt da mit. Ich werde mal die Honorarempfehlungen für Fotodesigner schauen, hab noch ne ältere Ausgabe daheim.

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gimp Markus Klümper „Obwohl ich gelegentlich für Geld legal! fotografiere und mich mit Urheberrecht...“
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Nun wird es heftig! Hätte gar nicht gedacht, das eine so -wie ich dachte - simple Frage, derartige Reaktionen auslösen könnte!
Nun werde ich doch mal versuchen, in Erfahrung zu bringen, wie der von mir gemeinte Fotograf zu der Erlaubnis kommt, bei einer solchen Veranstaltung fotografieren zu dürfen.
Kann natürlich ein oder drei Tage dauern...

@ Markus Klümperer
Qualität: sehr gut (Fotograf hauptberuflich, Geschäftsfeld Tanzsport-Turniere!!!)
Marktwert: bei den Foto's von mir vermutlich sehr gering
Kaufpreis: zwischen 5 € und 8 € je nach Größe
Nun mal zu seiner Copyright-Erklärung, der Vollständigkeit halber:



Private Nutzung
Durch den Kauf eines Fotos bzw. der Daten erwirbt der Käufer das Recht, es ausschließlich für PRIVATE Zwecke zu nutzen.

Dazu zählen:

* Laden der Daten auf PRIVATE Computer
* Ausdrucken von Bildern für PRIVATE Zwecke

Veröffentlichung
Einer Veröffentlichung der Bilder zum Zwecke der Berichterstattung über den Tanzsport stimmen wir nur unter der Voraussetzung zu, daß eine korrekte Quellenangabe direkt beim Bild erfolgt. ( z.B.: Foto: XXXXXX )

Dazu zählen:

* Weitergabe zum Zwecke der Berichterstattung in den üblichen Print-Medien, z.B.: Tageszeitungen, Wochenblätter
* Vereins-INTERNE Ausstellung z.B. Info-Wand im Vereinsheim
* Darstellung im Internet, z.B. auf privaten Homepages oder auf der Homepage des Vereins oder des Tanzsportverbandes

Veröffentlichung im Tanzspiegel (Fachzeitschrift für den Tanzsport Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Bilder im Tanzspiegel veröffentlichen wollen! Wir geben die erforderlichen Bilddaten direkt an die Redaktion weiter.
Die Veröffentlichung ist für Sie kostenfrei!
Bitte keine eingescannten Bilder an den Tanzspiegel weitergeben, es leidet zu sehr die Qualität darunter.
Gewerbliche Nutzung
Jegliche GEWERBLICHE Nutzung behalten wir uns ausdrücklich vor!

Dazu zählen:

* Der Weiterverkauf der Bilder an Printmedien
* Die Ausstellung von Bildern in der Öffentlichkeit
* Die entgeltliche Anfertigung von Ausdrucken, Ausbelichtungen oder Vervielfältigungen
* Nutzung der Bilder für gewerbliche Werbung

Derartige GEWERBLICHE Nutzungsformen bedürfen unbedingt unserer schriftlichen Zustimmung. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, BEVOR Sie einen Einsatz der Bilder gegen Entgelt planen !



Und seine AGB's:



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Der Vertrag über die von Ihnen bestellten Bilder kommt entweder mit dem Eingang der Bestellbestätigung bei Ihnen oder mit der Bearbeitung der uns übersandten Bestellung zustande.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Wir liefern in der Regel nach Vorkasse durch Überweisung oder Bankeinzug. In Ausnahmefällen erfolgt der Versand gegen Rechnung. Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung per Post- oder Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen.
Versandkosten
Pro Bildauftrag berechnen wir pauschal EUR 2,- für Verpackung und Versand. Ausgenommen sind Artikel, für die explizit andere Versandkosten vermerkt sind.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.
Copyright
Auch nach Kauf von Bildabzügen oder der Bilddaten verbleibt das Copyright an den Bildern bei uns und geht nicht auf den Käufer über.
Lieferung
Wir liefern per Post direkt ins Haus.
Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Bilder bei uns geltend gemacht werden. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Rückgaberecht
Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierunter fallen entwickelte Bilder, Fotos, CDs, Bilddaten sowie auch alle nach Ihren Vorgaben bedruckten Artikel.
Datenschutz
Zur Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogen Daten. Wir geben sie nicht an Dritte weiter. Außerdem nutzen wir die Adressdaten zu Werbezwecken, um Sie über unsere Angebote zu informieren. Selbstverständlich können Sie der Nutzung der Daten für Werbezwecke widersprechen.
Schreiben Sie hierzu an Brunner's Photo-Shop.
Mehrwertsteuer
Alle Preisangaben enthalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer.




Kein Wort von seinen Rechten (?), Bilder von Privatpersonen in's Internet zu stellen. Auf der Rechnungs-Quittung beim Erwerb der Bilder stand nichts von einer Erlaubnis zur Freigabe der Bilder auf der persönlichen Homepage des Fotografen. Und in den AGB's sehe ich auch nicht's.


gimp

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