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Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen

gimp / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.

Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?

Danke im voraus für die Antworten!

Gruß
gimp

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dirk42799 gimp „Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen“
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Hallo gimp,

Deine Situation ist leider sehr verzwickt, daher drösel ich das mal ein bißchen auf.
Wenn auf einer Sportveranstaltung (z. B. Olympia) ein Fotograph vor Ort Bilder von den Athleten schießt, kann er diese Bilder in aller Regel (!) ohne nachzufragen veröffentlichen (von wegen öffentliches Interesse und Persönlichkeit der Zeitgeschichte).
Wenn der gute Mann aber bei einer lokalen Aktion auf dem Bolzplatz der Borussia Banana (hab ich mich weggelegt vor lachen...) er gezielt ein Bild von Dir macht, darf es das grundsätzlich nicht veröffentlichen (egal auf welchem Wege), ohne Dich nicht vorher gefragt zu haben.

Jetzt wird´s prickelig:
was ich aus Deinen Beiträgen nicht ganz nachvollziehen konnte: hast Du zu dem Fotographen gesagt "machen Sie Bilder von mir" oder hat der einfach mal "drauf gehalten" (wichtig für die Lizenzfrage) und bist Du ein bundesweit bekannter Hochleistungssportler oder eher Typ "Regionalheld"? ;-)

Dazu die Antworten: wenn Du ihn aufgefordert hast, Bilder von Dir zu machen (egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich), bist Du der Rechteinhaber der Bilder (ebenfalls egal, ob Du Sportheld oder Hobbykicker bist). Mit der Veröffentlichung auf seiner Seite verstößt er dann gegen Deine Rechte am Bild.
Hat er einfach nur "drauf gehalten" und Du hast von ihm ein Bild gekauft, ist der Fotograph Rechteinhaber und Du hast lediglich einen Abzug (ohne Lizenz zur Vervielfältigung) gekauft. Du darfst das dann - wie er auch schreibt - veröffentlichen, sofern Du auf den Fotographen verweist.

Uff...
"klar soweit?" (na, welcher Film ist das?)

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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