Hallo zusammen!
Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.
Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?
Danke im voraus für die Antworten!
Gruß
gimp
Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.616 Beiträge
Danke für die Antworten!
Habe auf der Homepage des Fotografen nachgesehen, ob er zu diesem Thema was schreibt.
Tut mir leid, hätte ich auch früher dran denken können, war mal wieder ein typischer Fall von erst fragen, dann nachdenken.
Er schreibt dort zum Copyright, das man die Bilder u.a. auf der privaten Homepage veröffentlichen darf, sofern man eine exakte Quellenangabe macht. Gut, werde ich machen, ist ja kein Problem.
Beim Stöbern auf seiner Page habe ich jedoch gesehen, daß er genau diese Bilder von mir (als Hauptmotiv !) selbst veröffentlicht hat. Man kann sie jedoch nicht runterladen, die Möglichkeit hat er gesperrt. Der Veröffentlichung habe ich nicht zugestimmt, d.h. auf der Quittung habe ich keinen Hinweis gefunden. Begibt er sich da nicht selbst auf dünnes Eis?
Er schreibt weder in dem Copyright-Vermerk noch in den AGB's das er die Bilder evtl. veröffentlicht. Er behält sich lediglich die gewerbliche Nutzung vor. Dies hat er jedoch so formuliert, daß man selbst diese Bilder nicht gewerblich nutzen darf
Ich meine, mir geht's nicht darum, es ihm (also im Speziellen genau ihm!) zu verbieten, es würde mich nur mal interessieren. Weil, eigentlich hat mich noch nie jemand gefragt, ob ich einverstanden bin, daß ein Foto von mir veröffentlicht wird. Oder kann es sein, daß in diesem Fall (d.h. bei einer öffentlich zugänglichen Sportveranstaltung) möglicher-weise so eine Art "Öffentliches Interesse" besteht und das deshalb keine Erlaubnis eingeholt werden muß?
gimp