Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.616 Beiträge

Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen

gimp / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.

Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?

Danke im voraus für die Antworten!

Gruß
gimp

bei Antwort benachrichtigen
xafford gimp „Heißt also, ich muß ihn erst fragen! O.K, kein Problem, werde ihn bald...“
Optionen

Was Du wie mit ggekauften Bildern machen darfst regelt im Prinzip die Lizenz, die Du mit dem Kauf der Fotos erworben hast. Dummerweise hast Du wahrscheinlich keinen "Lizenzvertrag" abgeschlossen, sondern Du hast enfach für die Bilder bezahlt und eine Quittung bekommen. Gültig wäre hier also die Vorgaben von BGB und Urheberrecht. Leider kann ich Dir aber nicht sagen, welches Nutzungsrecht Du amit erworben hast.
Was bei deinen Bildern noch mitspielte ist zzwar das Recht am eigenen Bild, daß Dir aber nur in gewissen Grenzen das Recht einräumt zu Untersagen, daß ein Bild von Dir gemacht werden darf (auch nur, wenn Du ein wichtiger Teil des Motives bist, bei Aufnahmen wo Du zufällig irgendwo klein im Hintergrund bist zählt as nicht mehr) und daß Du eine Veröffentlichung der Bilder in Grenzen untersagen darfst (hier gilt die gleiche Einschränkung). Beides greift hier aber nicht, da Du ja den Bildern schon zugestimmt hast und nicht der Fotograf sie veröffentlichen will, sondern Du.


Entweder machst Du dich also schlau, weche Nutzungsrechte Dir bei einem normalen Kauf eingeräumt werden (ich glaub nicht, daß eine Veröffentichung eingeschlossen ist), oder Du bittest den Fotografen persönlich um die Einräumung der Nutzungsrrecchte (welche ich an deiner Stelle auch schriftlich festhalten würde, auch wenn es nur formlos geschieht).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen