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Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen

gimp / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.

Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?

Danke im voraus für die Antworten!

Gruß
gimp

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dirk42799 gimp „@ dirk Jetzt kommt s dicke :- Ich habe ihn weder aufgefordert, ein Bild von mir...“
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"klar soweit?" ist Johnny Depp alias Jack Sparrow in "Fluch der Karibik".
Nur so am Rande... ;-)

Das, was der gute Mann da gemacht hat, würde ich als "drauf halten" bezeichnen.
Jedoch sind Du und Deine Partnerin - sofern die einzigen gut erkennbaren Personen - der "Sinn des Bildes". Olaf nennt das oben eine Grauzone, auf gut deutsch heißt das: hängt davon ab, ob z. B. ein Richter einen guten Tag hat oder nicht.
Soll heißen: drauf halten, weil ungefragt. Andererseits regionales Tanzsport-Turnier, bei dem es ja u. U. auch üblich ist, daß von Fotographen Bilder gemacht werden. Die große Frage hier ist m. E., wer den Mann beauftragt hat, Fotos zu machen. Wenn´s der Veranstalter ist, macht das die Sache zwar komplexer, aber mit 99%iger Wahrscheinlichkeit ist der Fotograph dann nicht Rechteinhaber. Wenn Du weißt, das da so einer rumrennt und Fotos knippst und Du nix dagegen sagst, könnte man das im Zweifelsfall als Einwilligung werten.
Unter´m Strich probier erst einmal folgendes:
gehe zum Fotographen, sag ihm, Du würdest das Bild gerne auf Deiner eigenen Seite veröffentlichen. Dann wird er evtl. sagen "nur mit Quellenangabe". Dann könntest Du sagen "naja, ich habe das Bild nicht in Auftrag gegeben und bin mit der kommentarlosen Veröffentlichung auf Ihrer Internetseite auch nicht einverstanden". Dann könnt ihr euch einigen und gegenseitig die kommentarlose Verwendung des Bildes gestatten. Bei der Person des Fotographen ist jedoch als Besonderheit zu berücksichtigen, daß er das Bild zu Werbezwecken einsetzt, sozusagen Kapital aus der Verwendung zieht...

Ich persönlich seh´s so:
stell Dir vor, ich bin Fotograph, gehe auf die Straße (Öffentlichkeit), fotographiere gezielt eine ziemliche scharfe Frau und hänge das Bild - ohne zu fragen - in mein Schaufenster. Das verletzt zweifelsohne die Rechte der Frau (solange es nicht Claudia Schiffer ist) an ihrem eigenen Bild. Die Regelungen, die jetzt schon für die Öffentlichkeit gelten, müssen erst recht im selben Umfang für geschlossene, private Situationen gelten.
Meines Erachtens sind Du und Deine Partnerin Rechteinhaber und könnt von dem Fotographen Entfernung des Bildes oder alternativ Wertersatz verlangen. Soweit würde ich es aber mal einfach nicht kommen lassen.

Geh(t) da hin, unterhaltet euch und schildert die Situation sachlich.
Hat den Vorteil, man gewinnt vielleicht einen guten Freund, entlastet die Gerichte und jeder ist zufrieden. :-)

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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