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Rückgabefrist 5 Tage, kein Gratisretoure. Wo meldet man sowas

i.mer / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, wenn ein Versandhaus nur 5 Tage zum Zücksenden gewährt und die Retourkosten grundsätzlich auf den Kunden umwälzt, dann ist das doch nicht gesetzeskonform.

Wo kann man solche Firmen melden?

Der Versender sitzt übrigens im 77xxx Kehl

Gruß i.mer

Na, dieser Verein Kolti
.... tststs Indronil Ghosh
? i.mer
i.mer Kolti
i.mer RW1 „Das sollte nur ein Tipp sein Dass Du Dich mal genauer erkundigst! Aber da Du ja...“
Optionen

Ja, ich bin eben faul, solange es keinen Grung zum handeln gibt.

Gerade heute bei vielen Shops die Versandbedingungen durchgesucht, aus gegebenem Anlass.

Die meisten richten sich nach den alten Regeln. Und Basta.

Zitat:
...der Verbraucher die Rücksendekosten übernehmen muss, wenn er ... die Ware noch nicht bezahlt hat...

... muss der Unternehmer diese Kosten ... übernehmen, wenn der Verbraucher auch zuvor die Ware angezahlt oder schon voll bezahlt hat.

Die meisten kleinere Shops verlange eher die Vorkasse, auch bei Amazon und Co. bezahlt man per Bankeizug oder Kreditkarte, also praktisch per Vorkasse. Und bei nachnahme ist die Ware auch schon bezahlt.

Und wenn meine Mutter was bei Schwab etc. auf Rechnung bestellt, dann sin die meistens auch so kulant...

Zitat:
Grund für die neue gesetzliche Regelung... dass viele Verbraucher ihr Rückgaberecht schikanös ausgeübt haben.

Oh ja. bei Conrad etwas für 10 Euro bestellen, dazu noch ein Meßgerät für 150 Euro. Das Ganze kommt unsonst nach hause und das 150 Euro teure Ballast kommt versiegelt zurück zu Conrad, auf deren Kosten natürlich, womöglich noch unfrei für 12 Euro *fg*

Aber solange deren Geschäftsbegingungen sowas erlauben mache ich mir da ich keine Gedanken. Ist ja nicht mein Geld.

P.S. Jaja, ich weiß, ich bin ein kleines Ar***loch. ;)