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Rückgabefrist 5 Tage, kein Gratisretoure. Wo meldet man sowas

i.mer / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, wenn ein Versandhaus nur 5 Tage zum Zücksenden gewährt und die Retourkosten grundsätzlich auf den Kunden umwälzt, dann ist das doch nicht gesetzeskonform.

Wo kann man solche Firmen melden?

Der Versender sitzt übrigens im 77xxx Kehl

Gruß i.mer

Kolti i.mer „Rückgabefrist 5 Tage, kein Gratisretoure. Wo meldet man sowas“
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i.mer Kolti „http://www.wettbewerbszentrale.de/de/...“
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Was das schnell!

Danke Kolti, werde die Adresse speichern...

Indronil Ghosh i.mer „Was das schnell! Danke Kolti, werde die Adresse speichern...“
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welches versandhaus ist da den?

Kolti Indronil Ghosh „welches versandhaus ist da den?“
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Indronil Ghosh Kolti „Na, dieser Verein“
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sollte wohl mal zum augen doc. irgendwas scheint mit meiner brillensträrke nicht zur stimmen ;-)
danke!

i.mer Indronil Ghosh „.... tststs“
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?

i.mer Kolti „Na, dieser Verein“
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Die drei Ergebnisse, die google mir liefert, einthalten mein "Sorgenkind" nicht.
Ist auch gut so.

Kolti i.mer „Die drei Ergebnisse, die google mir liefert, einthalten mein Sorgenkind nicht....“
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Ich habe ja auch nicht speziell gesucht.
Das wa rnur so auf die Schnelle.

RW1 i.mer „Rückgabefrist 5 Tage, kein Gratisretoure. Wo meldet man sowas“
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Soweit ich weiß hat sich bei den Rückgabekosten seit einigen Monaten was geändert! Jedoch nicht bei der Rückgabefrist von 14 Tagen.

i.mer RW1 „Soweit ich weiß hat sich bei den Rückgabekosten seit einigen Monaten was...“
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Ja, und ich weiß, dass sich in den letzten 5 jahren in der Rechtschreibung was geändert hat ;)

*ironie aus*

Ab 40 Euro bestellwert ist der Rückversand nach wie vor kostenlos, der Anbieter muss zwar keine unfrei versandte Pakete annehmen, dann aber den Paketpreis erstatten (was für ihn auch wesentlich billiger ist (beim Standardpaket der DP 7 statt 12 Euro).

Unter 40 Euro bestellwert darf der Verkäufer die Retoutekosten an den Kunden weiterleiten. Größere Versandhäuser verzichten oft darauf.

Allerdings ist mir persönlich ein Fall bekannt, wo neckermann nach 4x komplettretoure 16 Euro Nachzahlung verlangte. Die Frau bestellt dort nicht mehr ;)

Kolti i.mer „Ja, und ich weiß, dass sich in den letzten 5 jahren in der Rechtschreibung was...“
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Du mußt mal unterscheiden zwischen Rückgaberecht und Widerruf.

Das es nicht kostet ist eine reine Kulanz vom Anbieter.

spiderjens Kolti „@i.mer Du liegst vollkommen falsch“
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Stimmt Kolti, kostenlose Rücksendung ist immer Goodwill der Versandhäuser, es besteht kein Zwang von Gesetzes wegen. Weiss das, da meine Schwiegermutter Sammelbestellerin mehrerer Versandhäuser ist. Ich glaube, nur Otto holt kostenlos wieder ab durch Hermes.

i.mer spiderjens „Stimmt Kolti, kostenlose Rücksendung ist immer Goodwill der Versandhäuser, es...“
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...der über mehr als 200 Seiten enthält ;)

Die meisten Versender legen einen Rücksendeschein bei, oder senden einen zu. Wenn ich etwa bei Weltbild am 14. Tag anrufe, dann kommt der Rücksendeschein für die DPost portofrei ins Haus.

Neckermann, Schwab, Baur, Bauer, Wenz, Witt Weiden, Klingel, Otto, Ervin Müller, Quelle, Mode und Preis, Heine, Brigitte und Bader lassen kostenlos zurücksenden, entweder über Retoureaufkleber für die Post, oder mit einem Solchen für Hermes, sogar inkl. Abholung.
Über 40 Euro alle, viele aber auch unter 40 Euro.

Auch Weltbild, Amazon, Conrad und Co., diverse Berettspielversender, bei denen ich bestelle und sogar PC-Versender, wie gebshop.de tun es so. Hier der typische Auszug aus den Bedingungen:

"Widerrufsrecht

Private Endverbraucher haben binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberechtrecht ausgeschlossen. Ab einem Warenwert von 40,- Euro übernehmen wir die Rücksendekosten. Bitte legen Sie der Sendung eine Kopie der Rechnung sowie Ihre Kontodaten bei, damit wir Ihnen den Kaufpreis und gegebenenfalls die Rücksendekosten zurückerstatten können. Versandkosten werden von uns nur in Höhe der günstigsten Versandart nach Tarif der Deutschen Post AG erstattet. Informieren Sie sich daher bitte über die Ihnen entstehenden Kosten."

Vor allem kleinere Läden bestehen oft darauf, dass man ein Paket frankiert und das Geld wird dann später überwiesen, denn das ist günstiger, als unfrei (z.B. 7 statt 12 Euro, bereits erwähnt...), und Retoureaufkleber lohnen sich auch nicht immer, gerade wenn wenig Retour anfällt.

Also, bei dem Volumen (alle 2-3 tage ein Paket, und kaum eins ohne (Teil-)etoure) weiß ich schon ganz genau, wie die Sache läuft.

Also lernt schön Kinder.

und alles wird i.mer

P.S. Sammelbestellungen kenne ich dagegen nicht, womöglicg gelten da aufgrund von irgendwelchen Rabatte auch andere Kalkulationen. Aber für normale Privatbesteller gibt es immer noch das gleiche Recht. Die Letzte Änderung, die sogar in die Presse durchkam, war eben diese 40-Euro-Grenze.

i.mer Nachtrag zu: „Da wir so ziemlich jeden Katalog haben,...“
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>> ...der über mehr als 200 Seiten enthält ;)

...aber trotzdem sollte ich "über" oder "mehr" streichen

i.mer

i.mer Kolti „@i.mer Du liegst vollkommen falsch“
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Siehe ausführliche Antwort weiter unten...

Wo hast du denn solche Infos her? Quelle?

RW1 i.mer „Ja, und ich weiß, dass sich in den letzten 5 jahren in der Rechtschreibung was...“
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Das sollte nur ein Tipp sein Dass Du Dich mal genauer erkundigst! Aber da Du ja wohl zu Faul dazu bist hier einer der vielen Links dazu:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/372617/

Es gibt noch andere aber such doch selbst! ;-)

i.mer RW1 „Das sollte nur ein Tipp sein Dass Du Dich mal genauer erkundigst! Aber da Du ja...“
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Ja, ich bin eben faul, solange es keinen Grung zum handeln gibt.

Gerade heute bei vielen Shops die Versandbedingungen durchgesucht, aus gegebenem Anlass.

Die meisten richten sich nach den alten Regeln. Und Basta.

Zitat:
...der Verbraucher die Rücksendekosten übernehmen muss, wenn er ... die Ware noch nicht bezahlt hat...

... muss der Unternehmer diese Kosten ... übernehmen, wenn der Verbraucher auch zuvor die Ware angezahlt oder schon voll bezahlt hat.

Die meisten kleinere Shops verlange eher die Vorkasse, auch bei Amazon und Co. bezahlt man per Bankeizug oder Kreditkarte, also praktisch per Vorkasse. Und bei nachnahme ist die Ware auch schon bezahlt.

Und wenn meine Mutter was bei Schwab etc. auf Rechnung bestellt, dann sin die meistens auch so kulant...

Zitat:
Grund für die neue gesetzliche Regelung... dass viele Verbraucher ihr Rückgaberecht schikanös ausgeübt haben.

Oh ja. bei Conrad etwas für 10 Euro bestellen, dazu noch ein Meßgerät für 150 Euro. Das Ganze kommt unsonst nach hause und das 150 Euro teure Ballast kommt versiegelt zurück zu Conrad, auf deren Kosten natürlich, womöglich noch unfrei für 12 Euro *fg*

Aber solange deren Geschäftsbegingungen sowas erlauben mache ich mir da ich keine Gedanken. Ist ja nicht mein Geld.

P.S. Jaja, ich weiß, ich bin ein kleines Ar***loch. ;)